Das Steuerthema: Aktuelle Rechtsprechung für Kapitalanleger:innen
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Seit 2021 dürfen Verluste aus Termingeschäften nur noch bis zu 20.000 Euro pro Jahr mit Gewinnen aus Termingeschäften verrechnet werden. Darüber hinaus gehende Verluste werden in Folgejahre vorgetragen.
In gleich mehreren Verfahren hat der Bundesfinanzhof entgegen der Auffassung des Bundesfinanzministeriums entschieden, dass der sogenannte Nutzungsersatz für die Kreditnehmerin und den Kreditnehmer aus der Rückabwicklung eines Darlehensvertrages keinen steuerbaren Kapitalertrag darstellt (Az. VIII R 7/21 und weitere). Damit kann für durch die Banken einbehaltene Kapitalertragsteuer auf entsprechende Zinszahlungen ein Erstattungsanspruch im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung bestehen.
Der auf dem weltweiten OECD-Standard beruhende Finanzkonten-Informationsaustausch zwischen den teilnehmenden Staaten verstößt nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs nicht gegen Grundrechte (Az. IX R 36/21). Die Klägerinnen und Kläger hatten erfolglos die Löschung von durch die Schweizer Behörden übermittelten Kontodaten verlangt.
Fragen zur aktuellen Rechtsprechung beantwortet Ihr:e Steuerberater:in.
Bildnachweis: UniCredit Bank AG
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