Nachricht
11:23 Uhr, 12.01.2012

Das Bundesverfassungsgericht bestätigt ein Urteil des Bundesverwaltungsgeri...

Erwähnte Instrumente

Das Bundesverfassungsgericht bestätigt ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, wonach die Bundesnetzagentur den Mobilfunkbetreibern Preisvorgaben machen darf. Eine Verfassungsbeschwerde von T-Mobile wurde nicht zur Entscheidung angenommen.

Jetzt handeln:

Eröffne Dein Depot bei Smartbroker+ und handle ab 0 EUR Ordergebühren* beim Kostensieger. Und das Beste: Obendrauf bekommst Du 3 Monate stock3 Ultimate.

Hier geht’s zur Depot-Eröffnung

Mehr Informationen zu Smartbroker+

*zzgl. marktüblicher Spreads und Fremdkosten

Passende Produkte

WKN Long/Short KO Hebel Laufzeit Bid Ask
Keine Ergebnisse gefunden
Zur Produktsuche

Keine Kommentare

Du willst kommentieren?

Die Kommentarfunktion auf stock3 ist Nutzerinnen und Nutzern mit einem unserer Abonnements vorbehalten.

  • für freie Beiträge: beliebiges Abonnement von stock3
  • für stock3 Plus-Beiträge: stock3 Plus-Abonnement
Zum Store Jetzt einloggen