Das Bundesverfassungsgericht bestätigt ein Urteil des Bundesverwaltungsgeri...
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Das Bundesverfassungsgericht bestätigt ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, wonach die Bundesnetzagentur den Mobilfunkbetreibern Preisvorgaben machen darf. Eine Verfassungsbeschwerde von T-Mobile wurde nicht zur Entscheidung angenommen.
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