Analyse
11:10 Uhr, 21.03.2023

CTS EVENTIM - US-Expansion schreitet voran

CTS hat heute die Partnerschaft mit zwei US-Veranstaltungsunternehmen bekannt gegeben. Dadurch soll die Präsenz im wichtigen US-Markt weiter ausgebaut werden.

Erwähnte Instrumente

  • CTS Eventim AG & Co. KGaA - WKN: 547030 - ISIN: DE0005470306 - Kurs: 59,100 € (XETRA)

Zu diesem Zweck wird mit den beiden US-Firmen Mammoth Inc. und AG Entertainment Touring ein Joint Venture gegründet, an welchem CTS die Mehrheit halten wird. Mammoth wurde 2006 gegründet und veranstaltet neben Tourneen auch Mega-Festivals. Diese finden in großen Arenen aber auch in kleinen unabhängigen Clubs oder historischen Theatern statt. AG Entertainment veranstaltet in den USA Konzerte mit den wichtigsten Akteuren der Musikszene und ist seit 1996 im Geschäft.

Die drei Firmen versprechen sich aus der Zusammenarbeit, die Position im weltweiten Touring-Markt zu festigen und in Zukunft gemeinsam Top-Künstler für US-amerikanische und weltweite Tourneen zu verpflichten. CTS erweitert sein Eventim Live-Netzwerk auf 38 weltweit tätige Veranstalter. Außerdem stärken die Münchner ihre Präsenz im US-Geschäft. Mit diesem Schritt forciert CTS seine globale Expansionsstrategie.

Musterklage eingereicht

Weniger erfreulich für das Unternehmen ist hingegen eine Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands. Die Verbraucherschützer kreiden CTS an, dass bei abgesagten Veranstaltungen Teile des Ticketpreises, wie zum Beispiel die Buchungsgebühr, einbehalten wird. Bis Ende Februar hatten sich über 1.500 Personen der Musterklage angeschlossen. Bis zur ersten mündlichen Verhandlung, deren Datum noch nicht feststeht, können sich noch weitere Betroffene der Klage anschließen.

Bei CTS Eventim zeigt man sich jedoch gelassen und hält die Klage für unbegründet. Die Gesellschaft beruft sich dabei auf ein Urteil des Landgerichts München vom Juni 2021. Das Gericht hat damals verneint, dass Ticketkäufer Erstattungsansprüche gegen CTS bei Verlegungen oder Absagen von Veranstaltungen haben. Das Landgericht Bremen und der Bundesgerichtshof sind zu demselben Schluss gekommen. Von daher wird CTS beantragen, die Musterklage abzuweisen.

Fazit: CTS Eventim stellt sich weiter global auf, was begrüßenswert ist. Gut ist auch, dass man am neuen Joint Venture die Mehrheit hat und somit das Heft des Handelns in den eigenen Händen hält. Der Ergebnisbeitrag wird sich vermutlich zumindest in naher Zukunft noch in Grenzen halten. Wichtig ist hierbei jedoch vor allem der Ausbau und die Stärkung der Position im wichtigen US-Markt. Die Klage der Verbraucherzentrale ist zwar unschön, dürfte aber kaum negative finanzielle Auswirkungen auf das Unternehmen haben.

Jahr 2022e* 2023e* 2024e*
Umsatz in Mrd. EUR 1,92 1,95 2,04
Ergebnis je Aktie in EUR 1,84 2,15 2,33
KGV 32 28 25
Dividende je Aktie in EUR 0,84 1,04 1,16
Dividendenrendite 1,42 % 1,76 % 1,96 %

*e = erwartet

CTS Eventim AG & Co. KGaA - Tageschart
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Über den Experten

Reinhard Hock
Reinhard Hock
Finanzmarktanalyst

Reinhard Hock ist seit über 25 Jahren an der Börse aktiv. Sein Interesse für die Finanzmärkte wurde während der Ausbildung zum Bankkaufmann geweckt. Später arbeitete er mehrere Jahre an der Börse Stuttgart und war dann jahrelang als freiberuflicher Redakteur mit dem Schwerpunkt Berichterstattung über Hauptversammlungen tätig. Dabei hat er sich ein umfassendes Wissen im Nebenwertebereich aufgebaut. Seit Oktober 2022 ist er bei stock3 für Fundamentalanalysen zuständig.

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