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10:43 Uhr, 19.10.2001

CPU - Verfügung gegen Delistingregeln

Nun hat auch die CPU Softwarehouse AG vor dem Landgericht Frankfurt eine einstweilige Verfügung gegen die Ausschlussregeln der Deutschen Börse erwirken können. Dies teilt das Unternehmen heute mit. Danach sind die neuen Delisting-Regeln auf die Aktien des Unternehmens nicht wie von der Deutschen Börse geplant - ab dem 1.10.2001, sondern erst ab dem 1.4.2002 anwendbar.

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