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15:24 Uhr, 13.09.2000
CPU - Bußgeld wegen Ad-hoc-Verstoß
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Die CPU Softwarehouse AG muss ein Bußgeld in fünfstelliger Höhe zahlen - nachdem diese, nach Angaben der Frankfurter Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel, vor ausgewählten Journalisten eine Gewinnwarnung abgegeben, eine entsprechende Ad-hoc-Mitteilung in Deutschland aber erst am Tag danach veröffentlicht hatte. In der Zwischenzeit war der Kurs bereits deutlich eingebrochen.
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