Kommentar
09:52 Uhr, 09.05.2017

CFDs: BaFin verfügt Ende der Nachschusspflicht

Es war schon seit einiger Zeit erwartet worden: Vermarktung, Vertrieb und Verkauf von CFDs an Privatkunden werden untersagt, sofern eine Nachschusspflicht begründet werden kann.

Es ist nicht mehr der große Schocker für die Branche, und zumindest die wichtigen Player dürften die Konsequenzen schon vorbereitet haben.

Der Handel mit CFDs darf ab August nicht mehr zu einer Nachschusspflicht beim (privaten) Kunden führen.

Was bedeutet das?

Bisher war es so: Angenommen ein CFD-Konto war mit 5000 EUR bestückt. Der Kunde geht eine Position ein und der Basiswert erzeugt ein Gap, das zu einem Verlust führt, welcher höher als die Einlage ist (in diesem Fall also >5000 EUR)
Dann war der Kunde bisher verpflichtet, die Differenz aus seinem sonstigen Vermögen auszugleichen.

Das ist ab August Geschichte!

Der Kunde des CFD-Brokers haftet dann maximal mit seiner Einlage.

Damit werden CFDs - unter dem Gesichtspunkt der Haftung - den Hebelzertifikaten ähnlicher.

Allerdings ist die Gleichheit noch nicht hergestellt - denn dazu müsste man die CFD-Broker verpflichten, nur noch garantierte Stopps bereitzustellen (das würde dann in etwa der KO-Schwelle eines Hebelzertifikats entsprechen).

Das Ende der Nachschusspflicht führt nämlich nur dazu, dass man nicht mehr als seine Einlage verlieren kann. Ein einzelner fehlgleaufener Trade kann aber nach wie vor das gesamte Depot vernichten.

Details können Sie in der Allgemeinverfügung der BaFin vom 8.5.2017 nachlesen.

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15 Kommentare

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  • P_44
    P_44

    Cool! Dann könnte ich ab August ja doch noch einmal einen zweiten Versuch mit CFDs starten.

    08:33 Uhr, 10.05.2017
  • 0815
    0815

    Die Broker reagieren ja auch mit höheren Margin Anforderungen vor Ereignissen die größere Gaps erzeugen können. Oftmals sind dann nur noch 10er oder 20er Hebel möglich oder es können keine neuen Positionen mehr eröffnet werden usw.

    Letztlich hat ein professioneller Trader sowieso etwas falsch gemacht wenn es zu einem Margin Call kommen sollte. Bei sinnvollem Risiko Managment müsste ja tatsächlich ein Scalp Trade mit sehr engem Stop overnight gehalten werden und dann auf ein sehr großes Gap treffen.

    17:38 Uhr, 09.05.2017
  • Bigdogg
    Bigdogg

    So gesehen müsste doch für Privatpersonen auch der Handel an der Eurex verboten werden oder nicht??

    15:45 Uhr, 09.05.2017
    2 Antworten anzeigen
  • mantra
    mantra

    und wenn der DAX overnight 1000 Punnkte fällt oder steigt, wer zahlt dann die Zeche?

    13:10 Uhr, 09.05.2017
    1 Antwort anzeigen
  • Chronos
    Chronos

    Margin-Stop!?!

    12:22 Uhr, 09.05.2017
  • Joey-the-bee
    Joey-the-bee

    Finde ich grundsätzlich gut. Es gibt schließlich genug ahnungslose Spieler die schon ihr gesamtes Familienvermögen verzockt haben. (Ob sie selbst daran schuld sind steht außer Frage) Wie sich das langfristig auf die Branche auswirkt werden wir sehen.

    11:24 Uhr, 09.05.2017

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Über den Experten

Daniel Kühn
Daniel Kühn
Freier Finanzjournalist

Daniel Kühn ist seit 1996 aktiver Trader und Investor. Nach dem BWL-Studium entschied sich der Börsen-Experte zunächst für eine Karriere als freier Trader und Journalist. Von 2012 bis 2023 leitete Daniel Kühn die Redaktion von stock3 (vormals GodmodeTrader). Seit 2024 schreibt er als freier Autor für stock3.
Daniel Kühn interessiert sich vor allem für Small und Mid Caps, Technologieaktien, ETFs, Edelmetalle und Kryptowährungen sowie für makroökonomische Themen.

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