CFB - Strafanzeige wegen Kapitalanlagebetrug
- Lesezeichen für Artikel anlegen
- Artikel Url in die Zwischenablage kopieren
- Artikel per Mail weiterleiten
- Artikel auf X teilen
- Artikel auf WhatsApp teilen
- Ausdrucken oder als PDF speichern
Die Kanzlei Rotter Rechtsanwälte hat am gestrigen Tag bei der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige wegen Kapitalanlagebetrug gegen die drei Geschäftsführer der Commerz Fonds Beteiligungsgesellschaft (CFB) eingereicht.
Diese Strafanzeige sei die logische Konsequenz aus der "Scheintransaktion" der Commerzbank-Töchter, mit deren Hilfe die Bonität der einzigen Mieterin des Fondsobjekts Westfalenstadion im Fondsprospekt gezielt aufpoliert wurde, teilte die Kanzlei mit.
"Die Zeche haben nun die zu Recht sehr verärgerten Molsiris-Fondsinhaber gezahlt. Es gibt jedoch sehr gute Chancen, sich gegen die Prospektverantwortlichen der CFB zu wehren und dabei die entstandenen Schäden ersetzt zu bekommen", sagte Klaus Rotter, Partner der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei.
Der Tatvorwurf beruhe darauf, dass die Beschuldigten als Verantwortliche für die Prospekterstellung des "CFB-Fonds 144" ("Westfalenstadion") im Verkaufsprospekt vom 14.3.2003 wissentlich und willentlich wesentliche Angaben zur wirtschaftlichen Lage der einzigen Mieterin des Objekts, der Borussia Dortmund GmbH & Co KGaA, verschwiegen haben. Diese Angaben seien jedoch für die Fondszeichner von erheblicher Bedeutung gewesen.
Die Kanzlei begrüßt die Sanierungsperspektive der Borussia Dortmund GmbH & Co KGaA, rät aber den geschädigten Molsiris-Fondsinhabern dringend dazu, ihre Ansprüche auf Schadenersatz gegenüber der CFB mit Blick auf die nun drohende Verjährung am 13.9.2005 rasch geltend zu machen.
Keine Kommentare
Die Kommentarfunktion auf stock3 ist Nutzerinnen und Nutzern mit einem unserer Abonnements vorbehalten.