BVI will Offene Immobilienfonds zukunftsfest gestalten
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Frankfurt (BoerseGo.de) - In einer Stellungnahme an den Bundestagsfinanzausschuss, der am 1. Dezember 2010 eine öffentliche Anhörung zum Regierungsentwurf eines Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetzes durchführt, plädiert der Fondsverband BVI für eine Weiterentwicklung Offener Immobilienfonds. Demnach sollen für professionelle Anleger separate Fonds eingeführt werden.
Für natürliche Personen soll nach den Vorschlägen des BVI künftig eine Haltefrist von einem Jahr gelten, gefolgt von zwei weiteren Jahren, in denen Anteile nur mit Abschlag zurückgegeben werden können. Die bislang vorgesehenen Abschlagsquoten sollen auf 5 Prozent im zweiten und 2,5 Prozent im dritten Jahr halbiert werden. Für nicht-natürliche Personen sollte nach der einjährigen Haltefrist dagegen auf Dauer eine einjährige Kündigungsfrist gelten. Dadurch habe das Fondsmanagement immer ein Jahr Zeit, um sich auf Abflüsse von Großanlegern einzustellen, erklärt der BVI.
Darüber hinaus sollen Auszahlpläne jederzeit bedient werden dürfen. Anstelle der Zwangsauflösung eines Offenen Immobilienfonds soll ein Teilungsmodell stehen. Die Bewertung der Immobilien soll künftig vierteljährlich erfolgen.
Der BVI regt an, bereits investierten Anlegern einen umfassenden Bestandsschutz zu gewähren. Dies soll mögliche Unsicherheiten im Zeitraum zwischen Beschlussfassung und Wirksamwerden der Neuregelungen vermeiden.
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