BVI fordert Chancengleichheit für Fondssparer
- Lesezeichen für Artikel anlegen
- Artikel Url in die Zwischenablage kopieren
- Artikel per Mail weiterleiten
- Artikel auf X teilen
- Artikel auf WhatsApp teilen
- Ausdrucken oder als PDF speichern
Paris (Fonds-Reporter.de) - Die deutsche Investmentbranche fordert bessere steuerliche Regelungen für Fondssparer, die langfristig vorsorgen, und begründet das mit Verzerrungen, die ab 2009 durch die Abgeltungsteuer entstehen.
"Wenn die Abgeltungsteuer gerade Fondssparer mit geringerem und durchschnittlichem Einkommen benachteiligt, ist dies nicht akzeptabel", sagte Dr. Wolfgang Mansfeld, Präsident des BVI Bundesverband Investment und Asset Management, vor Journalisten in Paris. Das Jahressteuergesetz 2009 böte nun Gelegenheit, dies zu korrigieren. Der Weg sei einfach: "Wertzuwächse sollten bei einer Spardauer von mindestens 12 Jahren und einem Mindestalter des Sparers von 60 Jahren bei der Auszahlung einheitlich zur Hälfte mit dem persönlichen Steuersatz besteuert werden", empfiehlt Mansfeld und orientiert sich dabei an den Bedingungen für Lebensversicherungen.
Ein Steuerzahler mit einem Einkommensteuersatz von 25 Prozent zahle künftig für 1.000 Euro Wertsteigerung seiner Altersvorsorge 250 Euro Abgeltungsteuer, wenn er mit Investmentfonds für das Alter vorgesorgt hat. Würden die für langfristiges Versicherungssparen geltenden Regelungen angewendet, betrage die Steuer auf 1.000 Euro dagegen nur die Hälfte, nämlich 125 Euro (persönlicher Steuersatz auf den halben Wertzuwachs).
Von einer Gleichbehandlung würden vor allem Durchschnitts- und Geringverdiener profitieren. Je niedriger der persönliche Steuersatz, desto mehr falle die unterschiedliche Behandlung ins Gewicht. "Je 1.000 Euro Bemessungsgrundlage wird der Durchschnittsverdiener mit einem Steuersatz von 25 Prozent um 125 Euro entlastet, während der Spitzenverdiener bei einem Steuersatz von 45 Prozent um 25 Euro entlastet wird", zeigt Mansfeld auch die sozialpolitische Komponente des Vorschlags auf.
Keine Kommentare
Die Kommentarfunktion auf stock3 ist Nutzerinnen und Nutzern mit einem unserer Abonnements vorbehalten.