Bundesverfassungsgericht verhandelt am 10. Juli über ESM-Klagen
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Karlsruhe (BoerseGo.de) - Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verhandelt noch in diesem Monat über die eingereichten Eil-Klagen gegen den Euro-Rettungsschirm ESM und den europäischen Fiskalpakt. Das Gericht nannte den 10. Juli als Verhandlungstermin.
Nachdem am Freitagabend Bundesrat und Bundestag dem ESM-Vertrag und Fiskalpakt zugestimmt hatten, gingen nach Angaben des Karlsruher Verfassungsgerichts bis Samstagmittag sechs Klagen gegen die Vorhaben ein. Mit den Eil-Anträgen soll dem Bundespräsidenten zunächst untersagt werden die Gesetze zum ESM und europäischen Fiskalpakt zu unterzeichnen, bis das Gericht im Hauptverfahren ein Urteil gefällt hat.
Es klagen unter anderem der CSU-Politiker Peter Gauweiler, der Verein "Mehr Demokratie" zusammen mit Ex-Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) sowie die Bundestagsfraktion der Linken. Nach Ansicht der Freien Wähler stellt der ESM einen "Putsch gegen das Grundgesetz" dar. Die Partei strebt daher ebenfalls eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht an.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger geht nicht davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht das Euro-Rettungspaket stoppt. Der "Passauer Neuen Presse" sagte die FDP-Politikerin, die Verfassungsrichter hätten in der Vergangenheit bei einzelnen Gesetzen Leitplanken eingezogen, die Hilfsmaßnahmen grundsätzlich aber nicht beanstandet. „Beim ESM und beim Fiskalpakt hat der Gesetzgeber die Konsequenzen aus den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu Lissabon und zur Griechenlandhilfe gezogen", fügte die Ministerin hinzu.
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