Bundestag billigt Reform von Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz
- Lesezeichen für Artikel anlegen
- Artikel Url in die Zwischenablage kopieren
- Artikel per Mail weiterleiten
- Artikel auf X teilen
- Artikel auf WhatsApp teilen
- Ausdrucken oder als PDF speichern
Von Andreas Kißler
BERLIN (Dow Jones) - Geschädigte Kapitalanleger sollen nach einem Gesetzesbeschluss des Bundestags einfacher und schneller zu ihrem Recht kommen. Das Parlament billigte am Abend einen von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) vorgelegten Entwurf zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG), das damit nach Angaben des Bundestages reformiert und entfristet werden soll. Grundsätzlich sieht die Reform laut den Angaben vor, dass das KapMuG als besondere Verfahrensordnung mit dem bisherigen Anwendungsbereich erhalten bleiben soll. Ein ersatzloses Auslaufenlassen der bis 31. August 2024 befristeten Regelungen sei nicht angezeigt.
Das Musterverfahren habe sich "in der Praxis trotz seiner bisherigen Unzulänglichkeiten grundsätzlich als Instrument zur Bewältigung gehäuft auftretender gleichlaufender Klagen mit kapitalmarktrechtlichem Bezug bewährt". Unter anderem ist mit der Novelle laut den Angaben geplant, die Oberlandesgerichte in den Verfahren zu stärken. Zudem soll mit der Neuregelung der Zeitraum verkürzt werden, "bis es von einem Ausgangsverfahren vor dem Landgericht zu einem Musterverfahren beim Oberlandesgericht kommt". Angesterbt ist auch eine digitale Aktenführung. Ferner soll der Anwendungsbereich des Gesetzes auch auf den Kryptowerte-Handel erweitert werden.
Die Rechtsdurchsetzung werde einfacher und schneller, betonte die SPD-Politikerin Luiza Licina-Bode. Das helfe Geschädigten, schneller an ihr Geld zu kommen, stärke den Kapitalmarktstandort Deutschland und entlaste die Justiz. "Wir beschleunigen das Verfahren, indem unter anderem gesetzliche Fristen verkürzt und doppelte Arbeit zwischen Landgericht und Oberlandgericht vermieden werden." Mit der Reform werde eine Pflicht zur Vorlage von Beweismitteln eingeführt. "Das beklagte Unternehmen muss dann zum Beispiel Akten oder Zeugen, die nur ihnen bekannt sind und an die die Geschädigten sonst nicht kommen würden, vorlegen oder benennen", erklärte sie.
Das KapMuG war laut den Angaben 2005 als Reaktion auf den Zusammenbruch des "Neuen Marktes" und zahlreiche Klagen wegen Fehlinformationen bei Aktien eingeführt worden. Kapitalanleger können seitdem kollektiv ihre Schadensersatzansprüche wegen falscher, irreführender oder unterlassener öffentlicher Kapitalmarktinformation durchsetzen.
Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com
DJG/ank/flf
Copyright (c) 2024 Dow Jones & Company, Inc.