Bundestag beschließt Trennbankengesetz
- Lesezeichen für Artikel anlegen
- Artikel Url in die Zwischenablage kopieren
- Artikel per Mail weiterleiten
- Artikel auf X teilen
- Artikel auf WhatsApp teilen
- Ausdrucken oder als PDF speichern
Berlin (BoerseGo.de) - Der Bundestag hat am Freitag mit den Stimmen der schwarz-gelben Regierungskoalition das sogenannte Trennbankengesetz beschlossen. Nach dem Gesetzespaket müssen vor allem größere Banken riskante Handelsgeschäfte vom klassischen Bankgeschäft abtrennen, um so die Kundeneinlagen besser zu schützen. Spekulative Geschäfte im Eigenhandel und Geschäfte mit Hedgefonds müssen in rechtlich selbstständige Einheiten ausgelagert werden, wenn sie einen Schwellenwert von 100 Milliarden Euro oder 20 Prozent der Bilanzsumme überschreiten. Den genannten Schwellenwert dürften nur einige wenige deutsche Banken erreichen. Die fraglichen Geschäfte müssen bis 2015 identifiziert werden.
Nach dem Gesetz können künftig Vorstände von Banken und Versicherungen zu Haftstrafen von bis zu fünf Jahren verurteilt werden, wenn sie ihre Aufsichtspflicht im Risikomanagement vernachlässigen. Außerdem werden Kreditinstitute verpflichtet, Sanierungspläne für den Krisenfall zu erstellen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht soll für diese Kreditinstitute Abwicklungspläne erstellen und vorbeugende Maßnahmen treffen.
Der Opposition im Bundestag stimmte gegen das Gesetz, da es ihr nicht weit genug geht. SPD und Grüne forderten in einem eigenen Antrag, ein internes Trennbankensystem für alle Banken einzurichten, die in nennenswertem Umfang Handelsgeschäfte tätigen.
Eröffne jetzt Dein kostenloses Depot bei justTRADE und profitiere von vielen Vorteilen:
- 25 € Startguthaben bei Depot-Eröffnung
- ab 0 € Orderprovision für die Derivate-Emittenten (zzgl. Handelsplatzspread)
- 4 € pro Trade im Schnitt sparen mit der Auswahl an 3 Börsen & dank Quote-Request-Order
Nur für kurze Zeit: Erhalte 3 Monate stock3 Plus oder stock3 Tech gratis on top!
Keine Kommentare
Die Kommentarfunktion auf stock3 ist Nutzerinnen und Nutzern mit einem unserer Abonnements vorbehalten.