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18:17 Uhr, 22.02.2024

Bundestag beschließt schnelleren Schienenausbau

Von Andreas Kißler

BERLIN (Dow Jones) - Der Bundestag hat Maßnahmen für einen schnelleren Schienenausbau auf den Weg gebracht. Die Abgeordneten beschlossen dafür Änderungen am Bundesschienenwegeausbaugesetz. Der Bund soll sich dem Gesetzentwurf zufolge zukünftig auch an den Kosten der Unterhaltung und Instandhaltung des Schienennetzes beteiligen können, wie der Bundestag mitteilte. Zudem soll er IT-Leistungen zur Digitalisierung der Eisenbahninfrastruktur und die Folgekosten aus Investitionsprogrammen des Bundes zur Herstellung von Barrierefreiheit oder freiwilligen Lärmsanierungen finanzieren können. Auch in Verkehrsstationen soll der Bund demnach Ersatzinvestitionen nachhaltig ausgestalten können.

Die bisherige Fassung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes habe sich zunehmend als ein Investitionshemmnis erwiesen, heißt es in der Begründung der Gesetzesnovelle laut Bundestag. Das zunehmende Alter und die hohe Auslastung der Einsenbahninfrastruktur mache sie störungsanfällig und unzuverlässig. Der Modernisierungsrückstau sei groß und seine Beseitigung dulde keinen Aufschub. Mit vom Parlament beschlossenen Änderungen werden in dem Gesetz zudem insgesamt 40 Hochleistungskorridore im Schienennetz der Deutschen Bahn benannt, für deren Generalsanierung die zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel bis Ende 2030 vorrangig eingesetzt werden sollen.

Zudem wird klargestellt, dass auch Anlagen für Abstellung, Bereitstellung, Zugbildung und Umschlag von Zügen, Triebfahrzeugen, Wagen und Servicefahrzeugen zu den Schienenwegen im Sinne des Gesetzes gehören. Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) hatte bereits Anfang der Woche nach einer Einigung der Koalitionsfraktionen auf das Gesetz betont, anstatt lange über Kostenanteile zu diskutieren, könnten Maßnahmen dank dieser Gesetzesänderung künftig schneller, optimierter und gebündelt umgesetzt werden. "So kann das Netz zügig generalsaniert und modernisiert werden", hatte der FDP-Politiker betont.

Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com

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