Bundestag beschließt höheren CO2-Preis und weitere Änderungen für 2024
- Lesezeichen für Artikel anlegen
- Artikel Url in die Zwischenablage kopieren
- Artikel per Mail weiterleiten
- Artikel auf X teilen
- Artikel auf WhatsApp teilen
- Ausdrucken oder als PDF speichern
Von Andreas Kißler
BERLIN (Dow Jones) - Der Bundestag hat die stärker als bisher geplante Erhöhung des CO2-Preises, die die Koalition in den Verhandlungen über den Haushalt 2024 vereinbart hat, und weitere Änderungen für das Jahr 2024 beschlossen. Der Bundestag fasste den Beschluss zum Haushaltsfinanzierungsgesetz mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, wie Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) bekanntgab. Demnach soll der CO2-Preis von derzeit 30 Euro auf 45 Euro im Jahr 2024 steigen, was dem ursprünglichen Erhöhungsplan der Vorgängerregierung entspricht. Die Ampel-Koalition hatte bisher einen Preis von 40 Euro vorgesehen. 2025 soll der Preis dann auf 55 statt wie geplant 45 Euro steigen.
Bleiben soll es bei der im November von der Bundesregierung angekündigten Senkung der Stromsteuer auf den EU-Mindeststeuersatz von 0,50 Euro je Megawattstunde. Die Koalitionsfraktionen gehen laut Bundestag davon aus, dass die Änderungen bei der Stromsteuer insgesamt den Bundeshaushalt mit 3,25 Milliarden Euro belasten.
Vorgesehen ist zudem, dass die Einkommensgrenze, bis zu der ein Anspruch auf Elterngeld besteht, sinkt. Konkret sollen künftig Personen mit gemeinsamen Elterngeldanspruch ab einem Einkommen von mehr als 175.000 Euro kein Elterngeld mehr erhalten, für Alleinerziehende wird die Einkommensgrenze auf 150.000 Euro reduziert.
Der Bundestag stimmte ferner für Änderungen des Sozialgesetzbuchs zu, was den Bundeshaushalt ab 2025 um 900 Millionen Euro jährlich entlasten soll - zulasten der Bundesagentur für Arbeit (BA). Unter anderem sollen für Beratung, Bewilligung und Finanzierung sowie die Förderung beruflicher Weiterbildung erwerbsfähiger Leistungsberechtigter nicht mehr die Jobcenter zuständig sein, sondern die Arbeitsagenturen.
Aufgelöst werden soll zudem das Sondervermögen Digitale Infrastruktur, Stichtag dafür ist der 30. März 2024. Das vorhandene Vermögen soll in den Haushalt 2024 fließen. Für den Klima- und Transformationsfonds wird außerdem als Zweck neben dem Klimaschutz auch ausdrücklich die Mikroelektronik und die Schiene genannt.
Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com
DJG/ank/apo
Copyright (c) 2023 Dow Jones & Company, Inc.