Bundesregierung verabschiedet Digitale-Dienste-Gesetz
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Von Andreas Kißler
BERLIN (Dow Jones) - Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf für ein Digitale-Dienste-Gesetz beschlossen, mit dem die Plattformaufsicht in Deutschland neu geregelt werden soll. Künftig gebe es in der Bundesnetzagentur eine zentrale Stelle, die darüber wacht, dass Onlineplattformen und Suchmaschinen die Regeln einhalten und gegen illegale Inhalte vorgehen, teilte das Digital- und Verkehrsministerium mit. "Wir haben uns in Europa klare Regeln gegeben, damit jede Bürgerin und jeder Bürger sicher und frei im Netz unterwegs sein kann", erklärte Bundesdigitalminister Volker Wissing (FDP). "Was offline verboten ist, muss es auch online sein."
Auch die Plattformbetreiber trügen hier Verantwortung, um bei Beleidigungen, Gewaltaufrufen oder Identitätsmissbrauch einzuschreiten. Bei der Bundesnetzagentur werde eine starke Plattformaufsicht geschaffen, um die neuen Verpflichtungen für Onlinedienste auch in Deutschland konsequent durchzusetzen. "Damit nehmen wir die Plattformbetreiber stärker in die Pflicht, rechtswidrige Inhalte zu bekämpfen", betonte er. Das Gesetz ergänzt laut den Angaben den Digital Services Act der EU für Deutschland. Die Netzagentur werde zentrale Koordinierungsstelle für die digitalen Dienste in Deutschland und künftig eng mit den Aufsichtsbehörden in Brüssel und den anderen EU-Mitgliedsstaaten zusammenarbeiten.
Das Gesetz modernisiert laut den Angaben den Rechtsrahmen für digitale Dienste in Deutschland und regelt Buß- und Zwangsgelder für Verstöße gegen den Digital Services Act. Diese könnten für Plattformbetreiber beispielsweise mit bis zu 6 Prozent ihres Jahresumsatzes sanktioniert werden. Während die Bestimmungen für sehr große Onlineplattformen und Suchmaschinen mit über 45 Millionen Nutzern laut den Angaben bereits in Kraft sind und seit August 2023 direkt von der EU-Kommission durchgesetzt werden, gelten die Regeln für kleinere Dienste erst ab Februar 2024. Die Aufsicht erfolge hier in den jeweiligen Mitgliedsstaaten.
Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com
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