Bundesregierung erwägt Sozialabgaben auf Kapitalerträge
- Lesezeichen für Artikel anlegen
- Artikel Url in die Zwischenablage kopieren
- Artikel per Mail weiterleiten
- Artikel auf X teilen
- Artikel auf WhatsApp teilen
- Ausdrucken oder als PDF speichern
Im Rahmen des Rentenkompromisses der vergangenen Woche haben sich Union und SPD auf die Einsetzung einer Rentenkommission geeinigt. Diese soll bis Mitte 2026 Vorschläge zu einer grundlegenden Reform der Alterssicherung erarbeiten. Für Diskussionen sorgt dabei eine Formulierung im sogenannten "Begleittext", in dem unter anderem die Einbeziehung weiterer Einkunftsarten in die Beitragsbemessung zur gesetzlichen Rentenversicherung als Prüfauftrag genannt wird.
Diese Passage wird von Beobachtern als Hinweis gewertet, dass künftig auch Kapitalerträge wie Dividenden oder Zinsen und Mieteinnahmen in die Sozialversicherungspflicht einbezogen werden könnten. Eine solche Maßnahme würde eine deutliche Mehrbelastung für Anleger bedeuten, da Kapitalerträge zwar der Abgeltungsteuer in Höhe von 25 % plus Solidaritätszuschlag unterliegen, nicht jedoch der Sozialversicherungspflicht.
Union würde erneut Wahlversprechen brechen
Brisant ist der Vorstoß auch deshalb, weil ein ähnlicher Vorstoß vom ehemaligen Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) vor der Bundestagswahl scharf von der Union kritisiert wurde. Damals sprachen CDU und CSU von einem "Angriff auf die Altersvorsorge" und lehnten jegliche Zusatzbelastung von Sparern strikt ab.
Nun könnte ausgerechnet die von Friedrich Merz geführte Bundesregierung eine vergleichbare Idee aufgreifen. Nach der Kehrtwende in der Fiskalpolitik mit einer deutlichen Ausweitung der Staatsausgaben wäre dies bereits der zweite schwerwiegende Wortbruch der Union in der aktuellen Legislaturperiode.
Zwar handelt es sich bislang lediglich um einen Prüfauftrag an die Rentenkommission. Wegen der chronisch klammen Kassen der Sozialversicherungen mit ständig steigenden Ausgaben ist es aber nicht unwahrscheinlich, dass die Idee in den kommenden Jahren tatsächlich aufgegriffen werden könnte. Ob dies dann nur für die Rentenversicherung oder möglicherweise auch für andere Sozialversicherungen wie die Kranken- und Arbeitslosenversicherung gilt, steht in den Sternen.
Zunehmender KI-Einsatz spricht für Sozialbeiträge auf Kapitalerträge
Eine Einbeziehung von Kapitalerträgen in die Sozialversicherungspflicht könnte auch im Kontext struktureller Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt durch zunehmenden KI-Einsatz und Automatisierung als sinnvoll betrachtet werden. Wenn künftig weniger Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, sinkt auch die Basis der Lohnbeiträge, auf denen das umlagefinanzierte Sozialversicherungssystem derzeit beruht.
Um diese Entwicklung abzufedern und die Finanzierung langfristig zu sichern, wäre es naheliegend, stärker auch jene Einkommensarten in die Pflichtbeiträge einzubeziehen, die nicht aus menschlicher Arbeit, sondern aus Kapitalbesitz resultieren. Dies könnte angesichts der technologischen Umwälzungen als Anpassung an veränderte ökonomische Realitäten dargestellt werden.
Fazit: Sollten in Zukunft tatsächlich Sozialversicherungsbeträge auf Kapitalerträge erhoben werden, würde dies Sparer und Anleger noch deutlich stärker belasten und damit den Vermögensaufbau in Deutschland weiter erschweren. Noch handelt es sich nur um einen Prüfauftrag für die Rentenkommission. Doch angesichts ständig steigender Sozialversicherungsausgaben und einem möglichen KI-bedingten Rückgang der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in den kommenden Jahren und Jahrzehnten dürfte es nicht unwahrscheinlich sein, dass Kleinanleger und Sparer künftig auf diese Weise zur Kasse gebeten werden.

In einem Land, in dem die Regierung in Person der Arbeitsministerin die Unternehmer als Feind tituliert, muss man mit dem Schlimmsten rechnen!
Meiner Tochter rate ich schon seit ein paar Jahren D zu verlassen wenn SIe mit der Schule fertig ist. Ein Leben als Steuersklave wartet auf Sie.
Tja...das wäre dann das letzte Argument dieses Land zu verlassen..😎