Bundesregierung: Nachhaltige Produkte werden EU-weit neuer Standard
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Von Andreas Kißler
BERLIN (Dow Jones) - Die EU-Mitgliedstaaten haben nach Angaben der Bundesregierung die neue Ökodesign-Verordnung beschlossen. Künftig sollten demnach nur noch solche Produkte auf den Binnenmarkt kommen, die ressourcensparend hergestellt wurden, langlebig und reparierbar sowie energieeffizient seien. Mit der Verordnung will die EU laut den Angaben vor allem die Vernichtung von gebrauchsfähigen Konsumartikeln wie Textilien und Schuhen stoppen. Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) nannte die neue Ökodesign-Verordnung einen "Meilenstein für die umweltfreundliche Gestaltung von Produkten".
Zukünftig könnten Anforderungen an das Produktdesign gestellt werden, die dafür sorgten, dass Produkte länger halten, reparierbar sind, recyceltes Material enthalten und gut recycelt werden können. "Für eine echte Kreislaufwirtschaft müssen wir den gesamten Lebensweg von Produkten in den Blick nehmen: von der Gewinnung von Rohstoffen bis zur Entsorgung. Das Produktdesign ist dabei ein zentraler Hebel", sagte sie. Lemke begrüßte besonders, dass Hersteller und Vertreiber gebrauchsfähige Textilien nicht mehr einfach vernichten dürften. Das sei "ein wichtiger Schritt aus der Wegwerfgesellschaft und hin zu einer mehr und mehr zirkulären Wirtschaft".
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) sprach von einem "wegweisenden Tag für den European Green Deal". Die neue Ökodesign-Verordnung besitze großes Potenzial für die klimafreundliche Kreislaufwirtschaft und die Entstehung von grünen Leitmärkten. "Einheitliche europäische Mindestanforderungen unterstützen zudem den freien Warenverkehr im Binnenmarkt und helfen, neue Märkte und Marktanteile zu erschließen", betonte er. Die bisherige Ökodesign-Richtlinie galt laut Regierung nur für energieverbrauchsrelevante Produkte. Der Anwendungsbereich der neuen Ökodesign-Verordnung umfasse nun fast alle Produkte.
Dabei stelle die neue Verordnung zwar selbst keine Anforderungen an einzelne Produkte. Allerdings formuliere sie grundlegende Leistungsanforderungen, die zukünftig in nachgeordneten Regelungen für konkrete Produktgruppen ausdefiniert werden sollten. Die Leistungsanforderungen machen laut den Angaben Vorgaben für Aspekte der Material-, Energie- und Ressourceneffizienz, wie zum Beispiel Langlebigkeit, Reparierbarkeit, Wiederverwendbarkeit, ökologischer Fußabdruck oder Wasser-, Boden- oder Luftverschmutzung.
Nach dem Beschluss der Ständigen Vertretungen der EU-Mitgliedsstaaten muss die Ökodesign-Verordnung laut den Angaben formal im Europaparlament angenommen werden. Nach dem finalen Beschluss des Rats kann die Verordnung demnach voraussichtlich im zweiten Quartal 2024 in Kraft treten. Nach Inkrafttreten werde die EU-Kommission die Produktregelungen auf den Weg bringen, als Erstes für Möbel, Textilien und Schuhe, Eisen, Stahl, Aluminium, Reinigungsmittel und Chemikalien. Dabei seien Übergangsfristen von 18 Monaten vorgesehen, den Bedürfnissen von kleinen und mittleren Unternehmen werde besonders Rechnung getragen.
Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com
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