Bundesrat verlängert Aufweichung des Insolvenzrechts
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Berlin (BoerseGo.de) - Neben etlichen weiteren Gesetzen hat der Bundesrat am Freitag der Verlängerung einer im Zuge der Finanzkrise eingeführten Aufweichung des Insolvenzrechts bis zum Jahr 2013 zugestimmt. Unternehmen müssen demnach trotz bilanzieller Überschuldung auch weiterhin keinen Insolvenzantrag stellen, wenn eine Fortführung des Unternehmens "überwiegend wahrscheinlich" ist.
Damit wird eine ursprünglich bis 31.12.2010 befristete Änderung des Überschuldungsbegriffs in der Insolvenzordnung um drei Jahre verlängert. Der Begriff der Überschuldung wurde als Reaktion auf die Finanzkrise im Herbst 2008 im Rahmen des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes geändert.
Danach muss ein Unternehmen trotz rechnerischer Überschuldung keinen Insolvenzantrag stellen, wenn es mittelfristig seine laufenden Zahlungen voraussichtlich leisten kann. Dabei kommt es laut Justizministerium darauf an, ob die so genannte Fortführungsprognose positiv ausfällt, beispielsweise, weil ein Betrieb den Zuschlag für einen Großauftrag erhalten hat und damit seine Zahlungsfähigkeit über den gesamten Prognosezeitraum gewährleistet ist.
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