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16:45 Uhr, 18.09.2009

Bundesrat verlängert Aufweichung des Insolvenzrechts

Berlin (BoerseGo.de) - Neben etlichen weiteren Gesetzen hat der Bundesrat am Freitag der Verlängerung einer im Zuge der Finanzkrise eingeführten Aufweichung des Insolvenzrechts bis zum Jahr 2013 zugestimmt. Unternehmen müssen demnach trotz bilanzieller Überschuldung auch weiterhin keinen Insolvenzantrag stellen, wenn eine Fortführung des Unternehmens "überwiegend wahrscheinlich" ist.

Damit wird eine ursprünglich bis 31.12.2010 befristete Änderung des Überschuldungsbegriffs in der Insolvenzordnung um drei Jahre verlängert. Der Begriff der Überschuldung wurde als Reaktion auf die Finanzkrise im Herbst 2008 im Rahmen des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes geändert.

Danach muss ein Unternehmen trotz rechnerischer Überschuldung keinen Insolvenzantrag stellen, wenn es mittelfristig seine laufenden Zahlungen voraussichtlich leisten kann. Dabei kommt es laut Justizministerium darauf an, ob die so genannte Fortführungsprognose positiv ausfällt, beispielsweise, weil ein Betrieb den Zuschlag für einen Großauftrag erhalten hat und damit seine Zahlungsfähigkeit über den gesamten Prognosezeitraum gewährleistet ist.

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Über den Experten

Oliver Baron
Oliver Baron
Experte für Anlagestrategien

Oliver Baron ist Finanzjournalist und seit 2007 als Experte für stock3 tätig. Er beschäftigt sich intensiv mit Anlagestrategien, der Fundamentalanalyse von Unternehmen und Märkten sowie der langfristigen Geldanlage mit Aktien und ETFs. An der Börse fasziniert Oliver Baron besonders das freie Spiel der Marktkräfte, das dazu führt, dass der Markt niemals vollständig vorhersagbar ist. Der Aktienmarkt ermöglicht es jedem, sich am wirtschaftlichen Erfolg der besten Unternehmen der Welt zu beteiligen und so langfristig Vermögen aufzubauen. In seinen Artikeln geht Oliver Baron u. a. der Frage nach, mit welchen Strategien und Produkten Privatanleger ihren Börsenerfolg langfristig maximieren können.

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