Bundesrat stimmt Änderungen am Bundesimmissionsschutzgesetz zu
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Von Andrea Thomas
BERLIN (Dow Jones) - Der Bundesrat hat der Novelle des Bundesimmissionsschutzgesetzes zugestimmt, mit der die Transformation Deutschlands hin zur Klimaneutralität erleichtert werden soll. Erstmals wird das Klima als Schutzgut in das Gesetz aufgenommen. Außerdem sollen immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für Industrie- und Energieanlagen beschleunigt werden. Ziel ist der schnellere Bau von Erneuerbare-Energien-Anlagen sowie die Straffung und Verkürzung von Genehmigungsverfahren, ohne dass Schutzstandards für Mensch und Umwelt abgesenkt werden.
Von den Erleichterungen profitierten laut Bundesregierung sowohl Wind-an-Land-Anlagen als auch Industrieanlagen. So sollen Beginn und Dauer der Genehmigungsfristen künftig klarer und zuverlässiger geregelt werden. Die Genehmigungsfrist kann etwa künftig nur einmalig für 3 Monate verlängert werden. Es soll künftig verhindert werden, dass der Fristbeginn durch wiederholtes Nachfordern verzögert werden kann. Die Frist für Genehmigungsverfahren soll zudem bereits dann zu laufen beginnen, wenn die Genehmigungsbehörde innerhalb einer vorgegebenen Frist nicht reagiert oder die erstmalig nachgeforderten Unterlagen vom Antragsteller nachgereicht wurden.
Außerdem soll das Verfahren zum vorzeitigen Baubeginn vereinfacht werden. Bei Windenergieanlagen und Elektrolyseuren für Wasserstoff aus erneuerbaren Energien soll auf einen Erörterungstermin verzichtet werden. Die Rolle des Projektmanagers wird erheblich gestärkt, wodurch Behörden entlastet werden.
Für Windenergieanlagen sind Erleichterungen vorgesehen, wie etwa Vereinfachungen für Repowering-Vorhaben durch umfassende Anpassungen und Erleichterungen für den Vorbescheid.
Kontakt zur Autorin: andrea.thomas@wsj.com
DJG/aat/apo
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