Bundesrat segnet Venture-Capital-Gesetz ab
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Der Bundesrat hat heute einem neuen Gesetzentwurf zur steuerlichen Behandlung von Wagniskapitalfonds zugestimmt. Zuvor hatte es beträchtliche steuerliche Unsicherheiten gegeben, die sich auf die Behandlung des erhöhten Gewinnanteils der Initiatoren bezogen. Dieser wird von nun an im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit vereinnahmt und unterliegt damit dem Halbeinkünfteverfahren.
Beobachter gehen davon aus, dass durch die Beseitigung der bisherigen Rechtsunsicherheit ein Standortnachteil Deutschlands bei der Unternehmensfinanzierung weggefallen ist. Nach der Aufwärtsentwicklung bis zum Jahr 2000 war der Fondsmarkt für Venture Capital in der Bundesrepublik so gut wie zum Erliegen gekommen.
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