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14:33 Uhr, 05.07.2024

Bundesrat gibt grünes Licht für Postreform

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Von Andreas Kißler

BERLIN (Dow Jones) - Der Bundesrat hat einer Reform des Postgesetzes zugestimmt, die unter anderem eine Anpassung der Brieflaufzeiten vorsieht. Künftig müssen demnach Standardbriefsendungen zu 95 Prozent am dritten Werktag und zu 99 Prozent am vierten Werktag den Empfänger erreichen anstatt wie bisher zu 80 Prozent am folgenden Werktag und 95 Prozent am zweiten Werktag. Außerdem soll die Obergrenze für Pakete, die von einer Person alleine zugestellt werden, bei 20 statt bei 31,5 Kilogramm liegen. Entweder soll eine zweite Person oder ein geeignetes technisches Hilfsmittel nötig sein.

Der Bundesrat erklärte zudem, um den Wettbewerb bei Warensendungen insbesondere im Onlinehandel zu stärken, werde der Markt für weitere Anbieter geöffnet. Voraussetzung für Marktzugang sei die Einhaltung der Regelungen zu den Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten, auch für Subunternehmerketten. Zustellerfirmen sollen sich zudem bei der Bundesnetzagentur lizenzieren müssen und können bei Verstößen mit Bußgeldern belegt werden. Um Verstöße eher zu erkennen und gegen sie vorgehen zu können, soll eine Beschwerdestelle bei der Netzagentur eingerichtet werden.

Laut dem Gesetz soll die Behörde im Universaldienst mit stärkeren Befugnissen zur Einhaltung der Vorgaben ausgestattet werden. Werden Universaldienstvorgaben nicht erfüllt, soll sie konkrete Anordnungen treffen und durchsetzen können. Unter anderem sollen zudem digitale Lösungen im Rahmen der Universaldiensterbringung in angemessenem Umfang berücksichtigt werden. Ziel der Novelle soll auch eine höhere Nachhaltigkeit bei der Paketzustellung sein.

In einer begleitenden Entschließung begrüßte der Bundesrat die Bemühungen, die Arbeitsbedingungen im Postsektor zu verbessern, wies aber nach eigenen Angaben darauf hin, dass es weiterer Anstrengungen zum Schutz der Beschäftigten bedürfe. Er schlug einige Maßnahmen vor, zum Beispiel die Schaffung gesetzlicher Regelungen, wonach Auftragnehmer ausschließlich sozialversicherungspflichtig Beschäftigte zu tariflichen Bedingungen einsetzen dürfen, die Aushändigung eines Arbeitsvertrages ab dem ersten Arbeitstag, und dass im Rahmen der digitalen Sendungsverfolgung auch die Gewichte der Pakete und die Arbeitszeit erfasst werden sollen.

Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com

DJG/ank/kla

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