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11:50 Uhr, 15.12.2023

Bundesrat billigt Gesetz zur Wärmeplanung

Von Andrea Thomas und Andreas Kißler

BERLIN (Dow Jones) - Der Bundesrat hat das Gesetz zur flächendeckenden kommunalen Wärmeplanung gebilligt. Dieses soll das Heizungsgesetz ergänzen und die Umstellung der Wärmeversorgung auf Klimaneutralität forcieren. Der Bundestag hatte dem Gesetz bereits am 17. November zugestimmt. Der Bundesrat verzichtete bei seiner Plenartagung darauf, dazu den Vermittlungsausschuss anzurufen.

"Ein großer Teil unseres CO2-Ausstoßes stammt aus Heizungen, und deshalb müssen wir sie modernisieren", sagte Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) 9n der Länderkammer. "Hierfür soll künftig nicht nur jedes Gebäude einzeln in den Blick genommen werden, sondern der gesamte Stadtteil beziehungsweise die gesamte Gemeinde - und zwar von denjenigen, die die Gegebenheiten vor Ort am besten kennen, nämlich den Kommunen." Effizienz und Effektivität erforderten dabei vor allem Planungssicherheit. "Die Wärmepläne sollen Bürgerinnen und Bürger hierfür in den nächsten Jahren systematisch und Schritt für Schritt Orientierung geben."

Das Gesetz sieht vor, dass alle rund 11.000 deutschen Kommunen bis spätestens Ende Juni 2028 Pläne für klimafreundliches Heizen vorlegen müssen. Großstädte sollen diese Pläne bereits bis Mitte 2026 vorlegen, kleinere Städte und Gemeinden bekommen zwei Jahre mehr Zeit. Kleinere Gemeinden (unter 10.000 Einwohner) können ein vereinfachtes Wärmeplanungsverfahren durchführen. Darüber entscheiden die Länder. Hauseigentümer, die dann erfahren, dass sie nicht an ein Fern- oder Nahwärmenetz angeschlossen werden können, werden dann verpflichtet, mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien zu heizen. Dies wäre dann etwa über Wärmepumpen möglich.

Zudem soll es erstmals eine rechtlich verbindliche Verpflichtung für die Betreiber von bestehenden Wärmenetzen geben, diese Netze bis zum Jahr 2030 mindestens zu einem Anteil von 30 Prozent und bis 2040 zu 80 Prozent mit Wärme, die aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme hergestellt wurde, zu betreiben. Ab dem Jahr 2045 müssen in Übereinstimmungen mit den Zielen des Bundes-Klimaschutzgesetzes alle Wärmenetze vollständig klimaneutral betrieben werden.

Der Bundesregierung zufolge wird in Deutschland mehr als die Hälfte der verbrauchten Endenergie für die Bereitstellung von Wärme eingesetzt. Für die Erzeugung von Raumwärme kommen nach wie vor zu einem weit überwiegenden Anteil Erdgas sowie Heizöl zum Einsatz. Der Anteil erneuerbarer Energien beträgt in der Erzeugung von Raumwärme in privaten Haushalten aktuell lediglich circa 18 Prozent. Etwa 14 Prozent der Haushalte werden derzeit über Fernwärme versorgt; auch hier beträgt der Anteil erneuerbarer Energien nur etwa 20 Prozent. Das Wärmeplanungsgesetz sieht Technologieoffenheit vor, denn es sollen Biomasse, Fern- oder Nahwärme genutzt werden können.

Kontakt zu den Autoren: andrea.thomas@wsj.com und andreas.kissler@wsj.com

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