Bundesnetzagentur verlängert Mobilfunkfrequenzen unter Auflagen
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DOW JONES--Die Bundesnetzagentur verlängert die Frequenznutzungsrechte in den Bereichen 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz übergangsweise um fünf Jahre. Die Verlängerung sei für die Betreiber der Mobilfunknetze mit Verpflichtungen verbunden, insbesondere mit Versorgungs- und weiteren Auflagen, teilte die Behörde mit.
"Die Verlängerung der Frequenzen ist mit ambitionierten Versorgungsauflagen verknüpft", sagte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. "Eine spezifische Versorgungsauflage für den ländlichen Raum und eine Flächenauflage fördern gleichwertige Lebensverhältnisse in der Stadt und auf dem Land. Ab 2030 sollen bundesweit mindestens 99,5 Prozent der Fläche mit mindestens 50 Mbit/s versorgt sein."
Die Regelungen betreffen in erster Linie die Deutsche Telekom, Vodafone und Telefonica, die mit der Marke O2 im deutschen Markt aktiv ist. Für den Neueinsteiger 1&1, der derzeit ein viertes Netz aufbaut, gibt es eine Sonderregelung. Unter anderem sollen die etablierten Netzbetreiber künftig dort, wo die United-Internet-Tochter ihr Netz ausbaut, in bestimmtem Umfang mit 1&1 über die Mitnutzung der so wichtigen Frequenzen unterhalb 1 GHz verhandeln müssen. " Wichtig ist, dass auch wir eine ausreichend große Frequenzmenge nutzen können, um unsere mehr als 12 Millionen Kundinnen und Kunden angemessen zu versorgen", teilte das Unternehmen mit.
Kontakt zum Autor: unternehmen.de@dowjones.com
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