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15:47 Uhr, 27.11.2023

Bundesnetzagentur erlaubt ab 2024 im Ernstfall Drosselung von Strombezug

BERLIN (Dow Jones) - Die Bundesnetzagentur will bei drohender Überlastung der Stromnetze den Netzbetreibern ab 2024 eine Drosselung des Strombezugs erlauben, gleichzeitig aber den Verbrauchern eine gewisse Mindestgarantieleistung gewähren. Mit der Entscheidung zu den steuerbaren Verbrauchseinrichtungen sollen Wärmepumpen und Ladeeinrichtungen für E-Autos sicher und zügig in das Stromnetz integriert werden können. Damit soll der Ausbau der E-Mobilität und von Wärmepumpen beschleunigt werden. Die Einschränkungen für den Strombezug von Ladestationen und Wärmepumpen würden nur in Ausnahmefällen erfolgen, so die Netzagentur.

"Ein Netzbetreiber darf nun den Anschluss von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nicht mehr mit Verweis auf mögliche Engpässe verweigern. Wir rechnen damit, dass Eingriffe des Netzbetreibers die zwingende Ausnahme bleiben", sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller. Die Behörde stärke die Möglichkeiten der Verbraucher, Reduzierungen eigenständig zu koordinieren und dabei selbst erzeugten Strom anzurechnen.

"Verbraucher werden Eingriffe meist kaum bemerken, da ein Basisbezug an Strom gesichert wird. Wenn Engpässe auftreten, muss das Netz ausgebaut werden. Darauf werden wir achten", so Müller.

   Strombezug im Ernstfall temporär "dimmen" 

Konkret ist vorgesehen, dass der Netzbetreiber bei drohender akuter Beschädigung oder Überlastung des Netzes die Belastung des Netzes reduzieren darf, indem er den Strombezug steuerbarer Verbrauchseinrichtungen temporär "dimmt". Diese Maßnahme müsse sich aus objektiven Kriterien der Netzzustandsermittlung ableiten. Die Netzzustandsermittlung stellt die aktuelle Netzauslastung anhand von Echtzeit-Messwerten dar.

"Dabei muss eine Mindestleistung immer zur Verfügung stehen, so dass Wärmepumpen betrieben und Elektroautos weiter geladen werden können", so die Netzagentur. Die Netzbetreiber dürfen den Regelungen zufolge den Bezug für die Dauer der konkreten Überlastung auf bis zu 4,2 Kilowatt senken. Damit könnten Wärmepumpen weiter betrieben und E-Autos in aller Regel in zwei Stunden für 50 Kilometer Strecke nachgeladen werden, so die Netzagentur.

Der reguläre Haushaltsstrom sei von der Regelung nicht betroffen. Die besonderen Anforderungen von Großwärmepumpen würden berücksichtigt.

   Lob und Rufe nach Verbesserung 

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hat die Festlegungen bei den steuerbaren Verbrauchseinrichtungen positiv bewertet, da dies den Hochlauf der Elektromobilität und der Wärmepumpen unterstützt und dafür sorgt, dass Deutschland gleichzeitig ein stabiles Netz haben wird. Allerdings sieht der VKU auch Verbesserungsbedarf bei der gewährten Mindestgarantieleistung für Verbraucher, die in den nun finalen Plänen der Behörde mit 4,2 kW höher liegen als den 3,7 kW in dem vorherigen Entwurf.

"Die Praxistauglichkeit der sehr großzügig gefassten Garantieleistung von 4,2 KW muss sich erst noch erweisen. Sollte dieser Wert für steuerbare Verbrauchseinrichtungen nicht ausreichen, muss die Bundesnetzagentur nachschärfen", forderte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing.

Positiv sei dagegen, dass die zeitliche Befristung bei der Drosselung auf zwei Stunden gelockert wurde. "Die Begrenzung des Eingriffes auf die 'Zeit der konkreten Überlastung' ist demgegenüber sachgerechter", sagte er.

Der Digitalverband Bitkom betonte, dass die Bundesnetzagentur einen guten Rahmen für die Steuerung von Ladeeinrichtungen für E-Autos und Wärmepumpen im Netznotfall geschaffen habe. Positiv wertete der Verband, dass datengetriebene Modelle zur Netzzustandsermittlung genutzt werden könnten und die Betreiber Steuerungsbefehle technologieoffen umsetzen dürften.

"Digitalisierung ist zentral für eine erfolgreiche Energiewende und die Netzstabilität", so Bitkom.

Kontakt zur Autorin: andrea.thomas@wsj.com

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