Bundeskartellamt stellt Verfahren gegen TUI ein
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Das Bundeskartellamt hat das Verfahren gegen den Reisekonzern TUI wegen des Verdachts der Behinderung des Wettbewerbers Holiday Jack S.A., Gran Canaria, eingestellt. Dies teilte die Behörde heute mit.
Das Bundeskartellamt hatte auf Beschwerden des Reiseveranstalters Holiday Jack Untersuchungen gegen TUI eingeleitet. Es habe der Verdacht bestanden, dass die vor Ort tätigen TUI-Mitarbeiter auf den Balearen, den Kanaren, der portugiesischen Algarveküste, in der Türkei und in der Dominikanischen Republik kartellrechtswidrig Einfluss auf die örtlichen Hoteliers genommen hatten, um diese zu bewegen, keine Verträge mit Holiday Jack abzuschließen.
Nachdem das Bundeskartellamt TUI mit den Vorwürfen konfrontiert hatte, habe sich der Konzern bereit erklärt, die eigenen Mitarbeiter mit entsprechenden Schreiben zu einem kartellrechtskonformen Verhalten anzuhalten. Darüber hinaus habe TUI zugesagt, extern gegenüber den betroffenen Hoteliers klarzustellen, dass es diesen frei stehe, Verträge auch mit Wettbewerbern der TUI abzuschließen. Nachdem dies geschehen ist, seien die Untersuchungen ohne Einleitung eines förmlichen Verfahrens beendet worden.
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