Bundeskartellamt mahnt Deutsche Post ab
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Nach Auffassung des Bundeskartellamts behindert die Deutsche Post konkurrierende Postdienstleistungsunternehmen bei so genannten postvorbereitenden Leistungen, dies berichtet die Nachrichtenagentur Reuters. Der Meldung zufolge beabsichtige das Amt, der Deutschen Post dieses Verhalten zu untersagen, da das Unternehmen so gegen das Missbrauchsverbot des deutschen und des europäischen Kartellrechts verstoße.
Wie die Nachrichtenagentur Reuters weiter berichtet, handele es sich bei den betroffenen postvorbereitenden Leistungen insbesondere um das Vorsortieren von Briefsendungen und deren Einlieferung in Briefzentren der Deutschen Post AG bei Briefen mit einem Gewicht von weniger als 100 Gramm. Derzeit gewähre die Post Großunternehmen für solche Massensendungen Rabatte in Höhe von drei bis 21 Prozent. Konkurrenten verweigere sie diese Preisvorteile allerdings, wenn die eingelieferten Briefe nicht lediglich von einem einzelnen Absender stammten. Dies betreffe insbesondere die so genannten Konsolidierer, die Briefsendungen von kleinen und mittleren Unternehmen bündeln, vorsortieren und bei der Post einliefern, hieß es.
"Nach derzeitiger Auffassung des Bundeskartellamtes blockiert die Deutsche Post AG so den Markteintritt konkurrierender Postdienstleister", zitiert Reuters das Bundeskartellamt.
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