Bundeskartellamt hat Bedenken wegen Umgang von Apple mit Daten
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Von Hans Bentzien
DOW JONES--Das Bundeskartellamt hat Bedenken wegen der Art und Weise angemeldet, in der Apple Kundendaten für Werbezwecke nutzt. Nach Angaben der Wettbewerbswächter besteht der Eindruck, dass Apple App-Anbietern in seinem Store strengere Auflagen für die Nutzung von Kundendaten macht, als der Konzern selbst befolgt. Seit Einführung des App Tracking Transparency Framework (ATTF) 2021 müssen Anbieter von Apps im iOS App Store eine zusätzliche Einwilligung der Nutzer einholen, bevor sie Zugang zu bestimmten Daten für Werbezwecke bekommen. Die engen Anforderungen des ATTF gelten jedoch nur für andere App-Anbieter und nicht für Apple selbst.
"Darin könnte nach vorläufiger Auffassung des Bundeskartellamtes ein Verstoß gegen die besonderen Missbrauchsvorschriften für große Digitalunternehmen (§ 19a Absatz 2 GWB) sowie gegen die allgemeinen Missbrauchsvorschriften des Artikel 102 AEUV liegen. Apple hat jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen", heißt es in einer Mitteilung des Amts.
"Apple ist Betreiber eines umfassenden digitalen Ökosystems und verfügt mit zahlreichen Diensten und angeschlossenen Geräten, dem App Store und der Apple ID über einen weitreichenden Zugang zu werberelevanten Daten seiner Kundinnen und Kunden", kommentierte Kartellamtspräsident Andreas Mundt den Vorgang. Apple nutze einen Teil dieser Daten, um im App Store Plätze für personalisierte Werbung anzubieten und erziele hiermit hohe Einnahmen. Für andere Unternehmen, die im App Store kostenfreie und zum Teil zu den Apple-eigenen Diensten in Konkurrenz stehende Apps anbieten wollten, habe personalisierte Werbung ebenfalls eine hohe wirtschaftliche Bedeutung.
"Dies gilt besonders für die vielen Anbieter, die - anders als zum Beispiel Apple - selbst nicht über einen breiten und tiefen Datenschatz verfügen. Der Zugang zu den dafür relevanten Daten der Nutzenden wird konkurrierenden Herausgebern von Apps aber durch das ATTF deutlich erschwert", fügte er hinzu.
Kontakt zum Autor: hans.bentzien@dowjones.com
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