Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zum schnelleren Wasserstoffhochlauf
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Von Andrea Thomas
BERLIN (Dow Jones) - Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zum beschleunigten Ausbau von Wasserstoffprojekten in Deutschland beschlossen. Anlagen soll wegen ihrer Bedeutung für die Klimaziele ein "überragendes öffentliches Interesse" eingeräumt werden, damit behördliche Entscheidungen zügiger und fokussierter erfolgen können. Deutschland will die heimische Elektrolysekapazität im Jahr 2030 auf 10 Gigawatt steigern. Ziel des Vorhabens ist es, damit Deutschlands Weg hin zur Klimaneutralität im Jahr 2045 zu erleichtern.
"Eine leistungsfähige Wasserstoffinfrastruktur ist von entscheidender Bedeutung für die Dekarbonisierung der Industrie, die Wasserstoffleitungen werden die Lebensadern der Industriezentren sein. Die Zeit dafür drängt. Damit Elektrolyseure oder Importterminals so zügig wie möglich in Betrieb gehen können, brauchen wir schlankere und vor allem schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren", sagte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck.
Klimafreundlich hergestellter Wasserstoff soll vor allem der Industrie bei der Dekarbonisierung helfen und ihr ermöglichen, ihre CO2-Emissionen dort zu verringern, wo Energieeffizienz und die direkte Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien nicht ausreichten.
Genehmigungen vereinfachen
Genehmigungsverfahren sollen vereinfacht und digitalisiert sowie regulatorische Anforderungen verringert werden. Dazu sind Änderungen im Energie-, Planungs- und Umweltrecht vorgesehen. Außerdem sollen die Verfahren durch digitale Anträge, Unterlagen, Kommunikation und Bekanntmachungen im Internet digitalisiert werden.
Erleichterungen sind für den vorzeitigen Baubeginn vorgesehen sowie für beschleunigte Vergabe- und Nachprüfverfahren. Darüber hinaus ist etwa auch eine Beschleunigung der Umweltverträglichkeitsprüfung für Elektrolyseure sowie eine reduzierte Prüfung bei der Modernisierung von Elektrolyseuren vorgesehen.
Zum Schutz von Trinkwasser und Wasserhaushalt verfolgt der Gesetzentwurf bei erheblichem Wasserverbrauch durch Elektrolyseure einen differenzierten Ansatz. Demnach gilt das überragende öffentliche Interesse für diese Anlagen uneingeschränkt lediglich in allen unkritischen Fällen, in denen keine Wasserknappheit zu befürchten ist. In Problemfällen, in denen die Wasserentnahme durch Elektrolyseure die öffentliche Wasserversorgung oder den Wasserhaushalt erheblich beeinträchtigen kann, findet das überragende öffentliche Interesse hingegen keine Anwendung, so das Wirtschaftsministerium.
Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetz zustimmen.
Kontakt zur Autorin: andrea.thomas@wsj.com
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