Bundeskabinett beschließt Energiegesetze zur Stabilisierung der Stromnetze
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Von Andrea Thomas
DOW JONES--Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts (EnWG) beschlossen, mit dem die Photovoltaik-Spitzenproblematik adressiert wird. Die Energiewirtschaft hält die Novelle des Gesetzes für nötig, um die Stabilität der Netze angesichts des aktuellen Ausbaus der erneuerbaren Energien zu gewährleisten.
Der Entwurf sieht nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums Änderungen des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung vor. Die Anpassungen des Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) und des Messstellenbetriebsgesetzes sollen dafür sorgen, dass die Erzeugungsanlagen schneller und besser in die Strommärkte integriert werden, indem sie ihren Strom selbst vermarkten und damit Erlöse erzielen.
Gleichzeitig könnten so zukünftig auch kleinere Anlagen von den Netzbetreibern gesehen und im Bedarfsfall auch gesteuert werden. Bei der Umsetzung sollen Netz- und Messstellenbetreiber jedoch Spielräume erhalten, um gegebenenfalls Kleinstanlagen nachrangig einzubeziehen.
"Ziel ist es, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass auch in einer zunehmend auf erneuerbaren Energien beruhenden Stromversorgung die Stromnetze sicher betrieben werden und die Stromversorgung bezahlbar bleibt", erklärte das Wirtschaftsministerium. Ausreichende Netzkapazitäten seien wichtig für die Modernisierung der Stromversorgung. "Vorhandene Netzkapazitäten müssen bestmöglich genutzt werden", so das Haus von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne).
Die vorgesehenen Klarstellungen im Bereich der Regelungen zur Höherauslastung der bestehenden Übertragungsnetze sollen hierzu einen wichtigen Beitrag leisten. Im Verteilernetzbereich sollen laut Ministerium die Regelungen zur weiteren Digitalisierung und Standardisierung der Netzanschlussverfahren sowie zur Erhöhung der Transparenz über Netzanschlusskapazitäten schnellere Anschlüsse, insbesondere auch von Speichern, ermöglichen. Die neuen Regelungen zu flexiblen Netzanschlussvereinbarungen sollen zudem eine bessere Ausnutzung vorhandener Anschlusskapazitäten ermöglichen.
BDEW fordert schnelle Zustimmung des Parlaments
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hatte zuvor die Parteien im Parlament aufgefordert, das gesetzliche Vorhaben noch vor der Vertrauensfrage des Bundeskanzlers im Bundestag am 16. Dezember zu verabschieden. Denn die Gesetzesnovelle helfe, die Stabilität der Stromnetze sicherzustellen. Es gebe wichtige regulatorische und technische Gründe, warum einzelne energiepolitische Anliegen noch umgesetzt werden müssten.
"Wir haben in den letzten Jahren einen Rekordausbau an PV-Anlagen erlebt. Diese Anlagen wurden an die Netze angeschlossen. Ohne angemessene Möglichkeiten der Steuerbarkeit droht nun jedoch eine Gefährdung für die Stabilität der Netze", warnte Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Es brauche daher zeitnah einen stabilen Rahmen für den weiteren Ausbau der Photovoltaik und den sicheren Betrieb unserer Netze.
Kontakt zur Autorin: andrea.thomas@wsj.com
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