BSA: Software-Piraterie auf einem Höchststand
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1.000 Hinweise auf Software-Piraterie, rund 2.900 analysierte Rechner, 256 bereits abgeschlossene Fälle - das sind die Eckdaten der deutschen BSA Bilanz 2003. Die Business Software Alliance hat damit einen neuen Höchststand bei der Bekämpfung unlizenzierter Software in Unternehmen erreicht. Dabei kam ein großer Anteil der Hinweise von Seiten der Behörden. In rund 350 Ermittlungsverfahren konnte die BSA Polizeidienststellen im Jahr 2003 unterstützen. Die aktuellen Zahlen enthalten zudem ein weiteres bemerkenswertes Ergebnis: Über 15 Prozent aller Fälle, die im letzten Jahr untersucht wurden, beziehen sich auf Unternehmen im kreativen Bereich. Werbungs-, Marketing- und Webdesignfirmen führen damit die Rangliste der aktivsten Softwarediebe an.
Das BSA Enforcement-Barometer gibt eine Übersicht über die Fälle, die die Business Software Alliance in Deutschland im vergangenen Jahr verfolgt hat. Die Hinweise gingen dabei in aller Regel über die Website www.bsa.de ein, eine wachsende Zahl kam aber auch von Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden. Insgesamt nahm das BSA-Ermittlungsteam in rund 1.000 Fällen die Arbeit auf und konnte bis Jahresende über 250 davon abschließen. Einen wesentlich höheren Stellenwert als noch 2002 nahm in diesem Jahr die Zusammenarbeit mit Staatsanwaltschaft und Polizei ein.
Neue Strafverfolgungsmethoden der Polizei zeigen Erfolg
Fast täglich haben sich Polizeidienststellen im Jahr 2003 in laufenden Ermittlungsverfahren wegen illegaler Software mit der BSA in Verbindung gesetzt. War die BSA im Jahr 2002 noch an rund 150 Ermittlungsverfahren beteiligt, so waren es 2003 über 350. Dazu kommen noch rund 200 Anfragen bei den Mitgliedern des Software-Verbands direkt. Dieser Anstieg ist auf die größere Kompetenz der Ermittler und ihr gesteigertes Augenmerk auf Urheberrechts- und Computerkriminalität zurückzuführen. Schon im Jahr 2002 lag die Aufklärungsquote der Polizei bei den über 2.750 erfassten Fällen von Softwarepiraterie bei über 95 Prozent.
Exemplarisch für diese Arbeit sind zwei Fälle des Jahres 2003.
- Im Juli verurteilte das Landgericht Braunschweig den 42-jährigen M. zu drei Jahren Haft ohne Bewährung. Der Softwarepirat hatte sich schuldig bekannt, Raubkopien von Servern in Taiwan, Ungarn, Großbritannien und den Niederlanden heruntergeladen und für Wiederverkäufer auf Bestellung vervielfältigt zu haben. Insgesamt hatte er so zwischen 20.000 und 30.000 Datenträger mit Business Software, Spielen, Musik und Filmen verbreitet.
- Eine konzertierte, bundesweite Aktion mit 30 durchsuchten Objekten, 200 beteiligten Beamten und acht Festnahmen stellte im November einen spektakulären Schlag gegen die organisierte Softwarepiraterie dar. Das Bundeskriminalamt hob eine seit Jahren aktive Gruppe aus, deren Geschäfte einen Schaden in Höhe von über hundert Millionen Euro verursacht hatten.
Bayerische Polizeiarbeit beispielhaft
Bei der Zahl ermittelter Straftaten aus dem Computerbereich nimmt der Freistaat Bayern einen der führenden Plätze im deutschen Vergleich ein. Auch bei der Zahl der Anfragen bei der BSA führt die bayerische Polizei das Feld an.
"Die Stadt München umfasst einen Wirtschaftsraum, der im besonderen Maße von urheberrechtsrelevanten Industrien profitiert. Die Polizei erzielt große Erfolge dabei, den illegalen Machenschaften in diesem Bereich Einhalt zu gebieten, erklärt Jürgen Müller, Kriminalhauptkommissar, Leiter der Arbeitsgruppe Informations- und Kommunikationskriminalität beim Kommissariat 241 in München. "Durch unseren guten Ausbildungsstand, der unter anderem durch verschiedene Organisationen wie die BSA ermöglicht wird, sind natürlich auch die Motivation und das Engagement gestiegen. Damit sind alle Voraussetzungen für unsere effektive Arbeit gegeben."
Kundenlisten ertappter Softwarepiraten führen auch zu Privatpersonen
Wie auch im Fall M., so werden bei der Durchsuchung ertappter Softwarepiraten bisweilen Kundenlisten sichergestellt. Die Polizei geht diesen nach und stößt so immer öfter auch auf Privatpersonen, die sich in Folge wegen der Nutzung unlizenzierter Software verantworten müssen. Wie bei gewerblichen Fällen kann hier eine Beschlagnahme des PCs und der Softwarebestände drohen. In einem aktuellen Fall aus Nordrhein-Westfalen etwa bot ein Raubkopierer über das Internet illegale Kopien an. Nachdem die Polizei ihn wegen seiner illegalen Aktivitäten durchsucht und belangt hatte, begann sie, auch seine Kundenliste durchzugehen. Während die Ermittlungen bei einem Großteil der Adressen noch laufen, wurden die Beamten bei einer Durchsuchung in Sachsen besonders fündig. Raubkopien im Wert von rund 5.700 Euro fanden sich auf dem betroffenen PC, den die Polizei zur Sicherung der Beweislage umgehend beschlagnahmte.
"Die Ermittlungen der Polizei sind auf diesem Gebiet sehr gründlich", bestätigt Dr. Oliver Wolff-Rojczyk vom Ermittlungsteam der BSA den Fall. "Viele gewerbliche Software-Piraten bewahren Kundenlisten auf, um zukünftige Angebote besser vermarkten zu können. Sie ermöglichen es, auch die Kunden wegen ihrer illegalen Software zu belangen."
Kreative und Agenturen führend beim Softwareklau
Die BSA-Statistik der Hinweise und Fälle kategorisiert neben anderen Kriterien, ob es sich bei den Nutzern illegaler Software um Privatpersonen oder Firmen handelt. Auch die Größe der betroffenen Unternehmen und die Branche, in der sie tätig sind, werden analysiert. 2003 befassten sich rund die Hälfte aller Fälle mit dem Einsatz unlizenzierter Software in Unternehmen. Dabei führte der Bereich Kreative und Agenturen das Feld an: 15 Prozent aller Fälle bezogen sich auf Unternehmen, die im kreativen Umfeld - also beispielsweise Agenturen, Grafikbüros, Designer - angesiedelt sind.
"Dieses Ergebnis ist überraschend", kommentiert Georg Herrnleben, Regional Manager Zentraleuropa der BSA. "Gerade im kreativen Bereich ist Ideenklau ein hochsensibles Thema. Diese Sensibilität scheint sich aber noch nicht auf den Bereich Software erstreckt zu haben. Auch Software ist das Produkt kreativer Arbeit und sollte entsprechend gewürdigt werden. Wir müssen deshalb in nächster Zeit in diesen Branchen aktiver vorgehen mit dem Ziel, hier ein Umdenken zu erreichen."
Unterstützung durch kommende EU Durchsetzungs-Direktive
Weitere Unterstützung im Kampf gegen unlizenzierte Software erwartet sich die BSA von der Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum, über die in Kürze abgestimmt wird. Die BSA unterstützt den Entwurf des EU Rechtssausschusses, der den Wert geistigen Eigentums vergrößert, das kreative Potential ganzer Branchen unterstützt und neue Möglichkeiten für deutsche Unternehmer eröffnet, ihre eigenen Firmen zu vergrößern und mehr Mitarbeiter einzustellen.
Weitere Ergebnisse des Enforcement-Barometers
- Die meisten Fälle fanden im Süden statt. Bayern und Baden-Württemberg belegen den ersten und den dritten Rang der Länderwertung, Nordrhein-Westfalen als einwohnerstärkstes Bundesland nimmt den zweiten Platz ein.
- Rund 80 Prozent aller illegalen Software wurden in kleinen und mittelständischen Unternehmen gefunden.
- Rund ein Drittel aller Fälle gingen aus der Ermittlungsarbeit von Polizei oder Staatsanwaltschaft hervor.
- 2003 fand das BSA Internet-Team etwa 10.000 Seiten mit illegalen Software-Angeboten auf deutschen Servern und verfolgte jeden einzelnen davon. In rund 700 Fällen musste sie dazu beim zuständigen ISP (Internet Service Provider) die Schließung der Seite erreichen.
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