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12:28 Uhr, 17.07.2002
Bonusaktien der Telekom sind steuerfrei
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Nach einem Urteil des Finanzgerichtes Düsseldorf, sind die zum zweiten Börsengang der Deutschen Telekom ausgegebenen Bonus-Aktien, nicht zu versteuern. Die Papiere dürfen weder als Einkünfte aus Kapitalvermögen noch als sonstige Einkünfte besteuert werden, so die Richter.
Die Ausgabe der Bonusaktien werde als nachträglicher Rabatt auf die ursprünglichen Anschaffungskosten behandelt.
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