Bitkom warnt EU vor neuen Datenschutz-Hürden beim Einsatz von KI
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Von Andrea Thomas
DOW JONES--Der Digitalverband Bitkom warnt die Europäischen Union (EU) davor, den Einsatz der Künstlichen Intelligenz durch neue Datenschutz-Hürden zu erschweren. Anlass der Warnung ist die in den kommenden Tagen erwartete Stellungnahme des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) zur Künstlichen Intelligenz (KI). Bitkom befürchtet, dass die Empfehlungen zur Rechtsunsicherheit und weiteren Wettbewerbsnachteilen bei der KI-Entwicklung und dem KI-Einsatz in der EU führen würde. Die Stellungnahmen, Empfehlungen und Leitlinien des Ausschusses seien zwar nicht bindend, sie stellten aber Orientierungshilfen für die Aufsichtsbehörden der EU-Mitgliedsstaaten dar, so der Verband.
"Wir dürfen bei KI keine Vollbremsung machen. Entwicklung und Einsatz von Künstlicher Intelligenz sind entscheidend für unsere Wettbewerbsfähigkeit und unsere digitale Souveränität", sagte Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung. "Umso bedauerlicher ist es, dass der EDSA im Vorfeld einer Entscheidung mit solcher möglichen Tragweite keinen echten Dialog mit der Wirtschaft gesucht oder ermöglicht hat."
Konkret befürchtet der Digitalverband, dass der Datenausschuss in einem Papier zum Spannungsfeld von KI und Datenschutz festhalten werde, dass das in der Datenschutz-Grundverordnung vorgesehene sogenannte berechtigte Interesse als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten nur noch in Ausnahmefällen für das Training von KI angewendet werden dürfe.
Unternehmen müssten dann in jedem Einzelfall die Nutzung per jederzeit widerrufbarer Einwilligung erfragen, was eine datenschutzkonforme KI-Nutzung praktisch ausschließen würde. Oder sie müssten auf Anonymisierung von Daten zurückgreifen, was aber nicht immer vollständig technisch umsetzbar und insbesondere auch für kleine und mittelständische Unternehmen mit hohem Aufwand verbunden sei, wie Bitkom warnte.
Auch wenn die Empfehlungen und Stellungnahmen des Ausschusses nicht rechtsbindend seien, orientierten sich der Europäische Gerichtshof sowie nationale Gerichte an ihnen. "Eine entsprechende Einlassung des EDSA würde damit mindestens zu neuer Rechtsunsicherheit für Unternehmen führen, die selbst KI-Modelle entwickeln und trainieren, aber auch für alle Unternehmen, die bestehende Modelle mit eigenen Daten anreichern und ergänzen", warnte Bitkom.
Der Verband zitiert aus einer Umfrage, nach der schon heute 70 Prozent aller Unternehmen und sogar 80 Prozent der Unternehmen, die KI nutzen, Datenschutzverstöße als größtes Risiko beim KI-Einsatz sehen. Zudem geben 52 Prozent der Unternehmen an, dass der Datenschutz den KI-Einsatz behindert.
Bitkom forderte daher, dass mit Blick auf den Datenschutz bei KI-Entwicklung und KI-Einsatz das berechtigte Interesse von Unternehmen, KI auch mit personenbezogenen Daten zu trainieren, als ausreichende Rechtsgrundlage nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) anerkannt wird, sofern nicht die Interessen der betroffenen Personen dagegen sprächen und schwerer wögen. Zugleich sollte es klare Vorgaben für eine Interessensabwägung mit dem Datenschutz geben, damit Unternehmen Rechtssicherheit haben, so der Digitalverband.
Kontakt zur Autorin: andrea.thomas@wsj.com
DJG/aat/apo
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