Betafaktor.info: Neues Insiderrecht oder Regelungswut
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Das neue Insiderrecht ist eine Katastrophe. Die neuen Regeln, die jetzt in Kraft getreten sind, waren vielleicht gut gemeint, aber machen alles nur noch schlimmer. Ein Beispiel: Bisher mussten Unternehmen kursrelevante Neuigkeiten veröffentlichen, wenn sie »in ihrem Tätigkeitsbereich eingetreten sind«. Inzwischen reicht schon eine »hinreichende Wahrscheinlichkeit«.
Und der eigene Tätigkeitsbereich reicht dem Gesetzgeber nicht mehr. Eine Herabstufung durch eine Rating-Agentur oder eine womöglich kommende (!) Kaufstudie eines Research-Hauses beispielsweise, von der die Gesellschaft Wind bekommen hat, würden sich auch unter die neue Rechtslage subsumieren lassen. Natürlich wie immer keine Regel ohne Ausnahme, und so können sich Unternehmen situationsbedingt ohne vorige Konsultation der BAFIN selbst von der Veröffentlichungspflicht befreien, wenn der »Schutz der berechtigten Interessen des Unternehmens« dies erforderlich machen. Ahhhjaa!
Da die Bürokratie der börsennotierten Unternehmen noch nicht genug in Anspruch genommen wird, müssen auch noch so genannte Insiderverzeichnisse angelegt und ständig aktualisiert werden. Gehört die Sekretärin dazu, der Produktmanager, vielleicht sogar die Putzfrau?
Im Namen des Anlegerschutzes wird ein neuer Regulierungswust geschaffen, der am Insiderhandel (den es immer gegeben hat und immer geben wird) ohnehin wenig ändern kann. Denn bis auf wenige ungeschickte Ausnahmen findet kriminelle Energie immer einen Weg, und sei es über das Depot der Grossmutter in der Schweiz.
Die Auswirkungen der neuen Regeln stehen jedenfalls schon fest: Deutlich höhere Kosten für die Unternehmen und wesentlich mehr Ad-hoc-Meldungen. Der Overflow an dann vermutlich zum Teil unnützer und redundanter Information wird beim Anleger eher zu mehr Verunsicherung als Aufklärung führen. Ein Gesetz mehr, das man sich hätte sparen können.
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