BestLife erhält Prospektfreigabe durch BaFin
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Der Bayernfonds BestLife hat heute am 1. Juli "druckfrisch" die Gestattung durch das BaFin erhalten. "Wir sind schon ein kleines bisschen stolz, dass wir unter den Ersten sind, die eine Gestattung erhalten", meint Andreas Heibrock, Mitglied der Geschäftsleitung. Nach dem neuen Anlegerschutzverbesserungsgesetz (AnSchV-Gesetz) unterliegen alle Emissionsprospekte von geschlossenen Fonds einer Gestattungspflicht ("Freigabe") durch das BaFin. Es handelt sich dabei um eine formale Prüfung, ob vorgeschriebene Informationen im erforderlichen Umfang in dem Emissionsprospekt enthalten sind. Eine Platzierung von geschlossenen Fondsanteilen ist ab 1. Juli nur mit einer Gestattung durch das BaFin möglich.
Nach der Veröffentlichung in einem Börsenpflichtblatt kann zwei Werktage später der Vertrieb wieder aufgenommen werden.
"Unsere Vertriebspartner können quasi nahtlos mit dem Vertrieb weitermachen", freut sich Andreas Heibrock. Für das Erfolgsmodell Bayernfonds BestLife konnte bereits ein Eigenkapital von USD 110 Mio. eingeworben werden. Insgesamt konnte die Real I.S. im 1.Halbjahr bisher EUR 175 Mio. Eigenkapital platzieren.
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