BDEW fordert beim Gesetz zum H2-Kernnetz bessere Bedingungen für Investoren
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BERLIN (Dow Jones) - Der BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft fordert Änderungen beim Gesetzentwurf zum Ausbau des Wasserstoff-Kernnetzes, um so die Chancen und Risiken für Kapitalgeber besser in Balance zu bringen. Es brauche nicht nur den politischen Willen für den Aufbau eines Kernnetzes, auch die Zahlen müssten stimmen, so der Verband anlässlich der Anhörung im Bundestag zur 3. Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Der Aufbau des H2-Kernnetzes müsse erfolgreich sein, wenn Deutschland die Energiewende und wirtschaftliche Transformation meistern wolle.
Der von Bundesregierung vorgelegt Gesetzentwurf habe zwar zielführende Ansätze, da er die bewährte Finanzierung der Infrastruktur über Netzentgelte mit einer temporären staatlichen Absicherung kombiniere. "Alles in allem scheint das Modell aber noch nicht attraktiv genug für Anteilseigner und Investoren. Es sind noch Anpassungen notwendig, um die hohen Risiken der Hochlaufphase auf ein marktverträgliches Maß zu reduzieren und auch im internationalen Vergleich attraktive Investitionsbedingungen zu schaffen", forderte Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. "Es ist nicht vermittelbar, dass im Vergleich zu Stromnetzinvestitionen den Wasserstoffkernnetzbetreibern höhere Risiken zugemutet werden und trotzdem eine geringere Rendite zugestanden wird."
In einem nächsten Schritt müsse auch die finanziellen Rahmenbedingungen für Leitungen geschaffen werden, die sich an das H2-Kernnetz anschließen. Denn derzeit seien rund 1,8 Millionen industrielle und gewerbliche Letztverbraucher an das Gasverteilnetz angebunden. "Viele von ihnen wollen zukünftig Wasserstoff beziehen", so Andreae.
Der Verband forderte außerdem, dass wasserstofffähige KWK-Anlagen Beachtung finden müssten, die neben der Stromerzeugung einen unverzichtbaren Beitrag zur lokalen klimaneutralen Wärmeversorgung leisten würden. Darüber hinaus sollten ebenso die im Rahmen der Kraftwerksstrategie vorgesehenen H2-Ready-Kraftwerke und weitere Bedarfe an klimaneutralen gesicherten Stromerzeugungskapazitäten berücksichtigt werden.
Regierung will privatwirtschaftliche Finanzierung über Netzentgelte
Das von der Regierung vorgelegte Dritte Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetz will einen regulatorischen Rahmen für die zweite Stufe des Wasserstoff-Netzhochlaufs geschaffen. Konkret ist geplant, dass das Wasserstoff-Kernnetz grundsätzlich vollständig über Netzentgelte finanziert und somit privatwirtschaftlich aufgebaut werden soll. Die Netzentgelte sollen gedeckelt werden, um zu verhindern, dass in den ersten Jahren des Netzaufbaus sehr hohe Entgelte den Wasserstoffhochlauf behindern.
Den künftigen Kernnetzbetreibern wird dem Gesetzentwurf zufolge eine risikoangemessene Verzinsung und subsidiäre Risikoabsicherung des Bundes unter Anrechnung eines Selbstbehalts gewährt. Durch eine zeitliche "Entgeltverschiebung" tragen spätere Nutzer die Aufbaukosten des Netzes mit, denn sie profitieren ebenfalls von einem auskömmlich dimensionierten Netz und einem gelungenen Hochlauf.
Kontakt zur Autorin: andrea.thomas@wsj.com
DJG/aat/apo
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