BAYER - Wie groß sind die Glyphosat-Risiken noch?
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- Bayer AG - WKN: BAY001 - ISIN: DE000BAY0017 - Kurs: 58,070 € (XETRA)
Noch gestern wurde an dieser Stelle auf die guten Chancen eines weiteren Kursanstiegs bei den Bayer-Aktien nach den guten Zahlen zum ersten Quartal hingewiesen. Heute leider mit brachialer Gewalt die Gegenbewegung: Die Bayer-Aktien stürzten vorbörslich um rund zehn Prozent ab und notieren aktuell noch rund sechs Prozent im Minus.
Grund für den Kursrutsch: Bayer hat im US-Rechtsstreit um angebliche Krebsrisiken des Unkrautvernichters Glyphosat einen Rückschlag erlitten. Die US-Regierung hat dem Supreme Court von der Überprüfung eines Urteils zugunsten eines Klägers abgeraten. Unter dem Ex-Präsidenten Donald Trump hatte die US-Regierung noch die gegenteilige Position eingenommen und dem damals für den Fall zuständigen Gericht empfohlen, das für Bayer ungünstige Urteil zu überprüfen.
Im Jahr 2018 hatte ein Gericht dem Kläger Edwin Hardeman in einem Urteil, das Signalwirkung haben könnte, 80 Millionen Dollar zugesprochen. Gegen dieses Urteil hatte Bayer Rechtsmittel eingelegt. Inzwischen ist der Rechtsstreit um dieses Urteil vor dem Obersten Gerichtshof angekommen. Der Supreme Court kann aber frei entscheiden, ob er sich mit dem Fall beschäftigen will oder nicht. Sofern der Supreme Court sich nicht mit dem Fall beschäftigt, hätte das Urteil des Gerichts niedriger Instanz Bestand.
Die heutige Nachricht zeigt einmal mehr, dass die Risiken, die sich Bayer durch die Monsanto-Übernahme aufgehalst hatte, noch nicht ausgestanden sind. Allerdings stellt sich die Frage, wie groß die Risiken wirtschaftlich tatsächlich noch sind.
Dabei muss man verschiedene Dimensionen der Risiken unterscheiden:
- Bilanziell könnten die Risiken eher gering sein. Bayer hat bereits Rückstellungen von insgesamt mehr als 15 Milliarden Dollar gebildet, um Risiken aus den zahlreichen Prozessen in den USA abzufedern. Diese Summe hat Bayer in der Gewinn- und Verlustrechnung bereits an Verlusten verbucht. Erst, wenn das Volumen der Rückstellungen nicht ausreichen sollte und Bayer zusätzliche Rückstellungen bilden müsste, würde sich der Rechtsstreit erneut auf den Unternehmensgewinn auswirken. Speziell für den Fall, dass der Supreme Court gegen Bayer entscheiden sollte bzw. den Fall nicht zur Entscheidung annehmen sollte, hat der Konzern bereits 4,5 Milliarden Dollar an Rückstellungen gebildet, mit denen mögliche Folgen abgefedert werden sollen.
- Trotz der gebildeten Rückstellungen bleibt der Rechtsstreit natürlich relevant für den Aktienkurs. Denn auch wenn Bayer durch die Rückstellungen bilanziell vorgesorgt hat, wäre es für den Konzern natürlich vorteilhaft, finanziell möglichst wenig im Glyphosat-Rechtsstreit zahlen zu müssen. Künftige Schadensersatzzahlungen belasten zwar nicht mehr den Gewinn, sofern sie nicht größer als erwartet ausfallen, aber sehr wohl den Cashflow. Außerdem muss Bayer über ausreichend Liquidität verfügen, um mögliche Ansprüche auch tatsächlich befriedigen zu können. Dass Rückstellungen auf der Passivseite in der Bilanz stehen, sorgt nicht automatisch dafür, dass auf der Aktivseite der Bilanz auch die nötige Liquidität verfügbar ist, um Ansprüche befriedigen zu können.
- Ein weiteres Risiko für Bayer besteht darin, dass die glyphosathaltigen Produkte unter dem Markennamen Roundup in den USA weiter vertrieben werden. Auch anderswo, auch in Europa, ist Glyphosat in der Landwirtschaft noch standardmäßig im Einsatz. Künftige Rechtsrisiken sind nicht völlig auszuschließen, solange die Produkte weiter eingesetzt werden. Der wissenschaftliche Konsens scheint weiter zu sein, dass Glyphosat nicht krebserregend ist, auch wenn es einzelne Studien gibt, die das Gegenteilt behaupten. Bayer und andere Unternehmen arbeiten an möglichen Ersatzstoffen für Glyphosat, sind dabei aber offenbar noch nicht am Ziel.
Fazit: Wegen der bereits gebildeten Rückstellungen erscheint es derzeit nicht sonderlich wahrscheinlich, dass sich die Glyphosat-Risiken noch einmal auf den Gewinn von Bayer auswirken werden. Kursrelevant bleiben Nachrichten zu dem Rechtsstreit aber trotzdem.
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