Bayer - neue Regelungen Corporate Governance
- Lesezeichen für Artikel anlegen
- Artikel Url in die Zwischenablage kopieren
- Artikel per Mail weiterleiten
- Artikel auf X teilen
- Artikel auf WhatsApp teilen
- Ausdrucken oder als PDF speichern
Der Aufsichtsrat der Bayer AG wird den den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" weitgehend folgen. Dies wird aktuell bekannt. Demnach habe man weitreichende Änderungen hinsichtlich der Transparenz der Vorstands- und Aufsichtsratsvergütungen beschlossen. So soll die Vergütung der Vorstandsmitglieder im Anhang des Konzernabschlusses aufgeteilt nach Fixum, erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung ausgewiesen werden. Die Angaben werden individualisiert sein. Gleiches gilt für die Bezüge des Aufsichtsrates, die individualisiert und aufgegliedert nach einem festen und einen erfolgsorientierten Anteil ausgewiesen werden.
Zudem wurde eine neue Geschäftsordnung festgelegt. Die Regelung zur Ausschussarbeit wurde grundlegend überarbeitet. Es gibt in Zukunft drei Ausschüsse des Aufsichtsrates: das Präsidium (zugleich Schlichtungsausschuss nach Paragraph 27 Mitbestimmungsgesetz), den Personalausschuss und den Prüfungsausschuss. Einige Beschlüsse des Aufsichtsrates setzen eine Änderung der Bayer-Satzung voraus. Darüber soll die Hauptversammlung der Bayer AG im April 2003 beschließen.
Keine Kommentare
Die Kommentarfunktion auf stock3 ist Nutzerinnen und Nutzern mit einem unserer Abonnements vorbehalten.