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09:53 Uhr, 03.12.2001

BAV erlaubt Einmalauszahlungen bei Riester-Rente

Das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) erlaubt den Fondsgesellschaften, bei Riester-Verträgen eine Einmalauszahlung bis zu
20% den angesparten Kapitals zu gewähren.
Dies ist nur möglich, da Fondsgesellschaften Auszahlpläne anbieten.

Das widerspricht den Auflagen des Gesetzgebers, der eine monatliche Rente garantieren wollte.

Aus Kundensicht ist diese Regelung jedoch zu begrüßen. Die Riester-Rente wird dadurch wieder ein Stück interessanter.

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