Fundamentale Nachricht
12:15 Uhr, 30.09.2022

BaFin will Futures-Handel mit Nachschusspflicht für Kleinanleger verbieten

Nur ohne Nachschusspflicht oder zur Absicherung realwirtschaftlicher Risiken soll der Futures-Handel für Kleinanleger ab dem kommenden Jahr noch erlaubt sein.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) will die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von Futures an Privatanleger ab dem 1. Januar 2023 im Rahmen einer Allgemeinverfügung stark einschränken. In der Praxis dürften die Einschränkungen so stark sein, dass viele Privatanleger diese Instrumente womöglich nicht mehr einsetzen können.

Einerseits soll der Future-Handel für Kleinanleger weiterhin möglich sein, wenn der Broker die Nachschusspflicht vertraglich ausschließt und Anleger somit nicht mehr als den investierten Betrag verlieren können. Aktuell ist der Future-Handel in der Praxis so gut wie immer mit einer Nachschusspflicht verbunden. Bei CFDs wurde die Nachschusspflicht bereits vor längerer Zeit verboten. In der Folge entwickelten Broker Angebote ohne Nachschusspflicht, was dann aber häufig deutlich schlechtere Konditionen für die Anleger zur Folge hatte.

Außerdem dürfen Kleinanleger den BaFin-Plänen zufolge auch künftig weiter Futures handeln, wenn dies nicht Spekulationszwecken dient, sondern damit realwirtschaftliche Preisrisiken abgesichert werden (sogenanntes Hedging). "Sie müssen den Absicherungszweck dann vorab gegenüber ihrem Wertpapierdienstleistungsunternehmen bestätigen", schreibt die BaFin. "Absicherungsmöglichkeiten sind besonders bedeutsam für Agrarbetriebe, aber auch für andere Unternehmen der Realwirtschaft."

Die Nachschusspflicht beim Future-Handel soll verboten werden, "weil damit unbegrenzte finanzielle Risiken verbunden sein können", wie die BaFin erläutert. Zuletzt hatten Broker mit Mini- und Micro-Future-Produkten den Future-Handel auch immer mehr Privatanlegern schmackhaft gemacht, was der Finanzaufsicht allerdings ein Dorn im Auge ist.

Im Rahmen der Allgemeinverfügung ist auch eine Übergangsregelung vorgesehen. Positionen, die vor Inkrafttreten der Allgemeinverfügung eröffnet wurden, können auch anschließend noch abgewickelt bzw. geschlossen werden.

Wegen der aktuell noch geltenden Begrenzung der Verlustverrechnung bei Termingeschäften ist der Future-Handel auch aktuell bereits mit großen Nachteilen verbunden. Die Begrenzung der Verlustverrechnung soll zwar wieder aufgehoben werden, durch die neue BaFin-Regelung dürften Futures aber für Privatpersonen weiterhin eher eine untergeordnete Rolle spielen, obwohl Futures in Sachen Liquidität und Transparenz oftmals Vorteile gegenüber Produkten wie Hebelzertifikaten und Knock-Out-Optionsscheinen haben, die speziell auf Privatanleger zugeschnitten sind.


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2 Kommentare

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  • Oliver Baron
    Oliver Baron Experte für Anlagestrategien

    Bundesfinanzminister Christian Lindner und Justizminister Marco Buschmann haben das im Rahmen von Eckpunkten für ein "Zukunftsfinanzierungsgesetz" angekündigt: Verlustverrechnungsbegrenzung soll aufgehoben werden
    Neuere Informationen habe ich leider nicht.

    15:55 Uhr, 30.09.2022
  • Jannik_2020
    Jannik_2020

    Guten Tag Herr Baron, haben Sie zu dem Thema "Die Begrenzung der Verlustverrechnung soll zwar wieder aufgehoben werden" gesicherte Informationen?

    13:52 Uhr, 30.09.2022