Augusta - Weitere Anfechtungsklage
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Auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 7. Januar 2005 der Augusta Technologie AG wurde beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft zunächst in vereinfachter Form zum Zwecke der Deckung von Verlusten und Einstellungen von Beträgen in die Kapitalrücklage durch Zusammenlegung von Aktien herabzusetzen und sodann durch Sacheinlagen unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre zu erhöhen.
Gegen die Beschlüsse zur Kapitalerhöhung hat ein weiterer Aktionär beim Landgericht Frankfurt am Main Klage erhoben. Er beantragt, die Nichtigkeit der Kapitalerhöhungsbeschlüsse festzustellen, hilfsweise, die Kapitalerhöhungsbeschlüsse für nichtig zu erklären. Aus Sicht der Gesellschaft hat auch diese Klage keine Aussicht auf Erfolg.
Bereits im März hatte ein anderer Aktionär eine entsprechende Klage erhoben.
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