Augusta verlängert Umtauschfrist erneut
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Die Augusta Technologie AG hat die Annahmefrist für das Umtauschangebot an die Inhaber von Teilschuldverschreibungen der 75 Mio. Euro Wandelanleihe 2000/2005 erneut und damit zum dritten Mal verlängert. Wie das Unternehmen mitteilte, läuft das Angebot nun bis zum 15. Februar 24.00 Uhr.
Bis heute sei die geplante Annahmequote von mindestens 95% des ausstehenden Anleihennennwertes mit einer bisher erzielten Annahmequote von 56,4 % (42.289.000 Euro) noch bei Weitem nicht erreicht worden, teilte das Unternehmen mit. Die Deutsche Bank AG London, welche 69 % des ausstehenden Anleihennennbetrages kontrolliert, habe bisher 35,4 Mio. Euro zur Wandlung eingereicht.
Augusta benötigt nach wie vor eine Annahmequote in Höhe von mindestens 95 %, um die andernfalls drohende Insolvenz abzuwenden. Das Umtauschangebot sieht die Umwandlung des ausstehenden Anleihennennbetrages in Eigenkapital der Gesellschaft vor, wobei für jede Teilschuldverschreibung im Nennwert von 1.000 Euro 117 neue Aktien der Augusta Technologie im Rahmen von mehreren Sachkapitalerhöhungen offeriert werden.
Zuletzt hatte Ausgusta am 18. Januar beschlossen, das Ende Frist für das Angebot vom 21. Januar aus den 8. Februar zu verschieben. Damals betrug die Annahmequote 55,24 %.
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