Augusta verlängert Frist für Umtauschangebot
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Die Augusta Technologie AG hat die Annahmefrist für das Umtauschangebot an die Inhaber von Teilschuldverschreibungen der 75 Mio. Euro Wandelanleihe 2000/2005 zum zweiten Mal verlängert. Wie das Unternehmen mitteilte, läuft die Frist damit nicht wie zuletzt geplant bis zum 21. Januar, sondern bis zum 8. Februar 2005.
Spätestens bis zu diesem Zeitpunkt müssten nach dem Beschluss der Gläubigerversammlung mindestens 95 % des Anleihekapitals das Umtauschangebot angenommen haben, damit die Wandelanleihe nicht zum 15. Februar 2005 zur Rückzahlung fällig wird, teilte das Unternehmen mit.
Den weiteren Angaben zufolge habe die Deutsche Bank AG London, welche rund 69 % der ausstehenden Wandelanleihen kontrolliert, angekündigt, dass Anteile im Nennwert von 35,4 Mio. Euro zur Wandlung eingereicht werden. Zusammen mit dem restlichen bisher eingereichten Anleihekapital würde sich damit eine Annahmequote von 55,24 % (Stand 17. Januar 2005: 8,04 %) ergeben.
Nach wie vor droht die Insolvenz von Augusta am 15. Februar 2005, wenn das Umtauschangebot nicht erfolgreich umgesetzt wird. Das Umtauschangebot sieht die Umwandlung des ausstehenden Anleihennennbetrages in Eigenkapital der Gesellschaft vor.
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