Augusta beruft Gläubigerversammlung ein
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Die Augusta Technologie AG wird am 11. Februar 2005 eine Versammlung der Gläubiger der 4% Wandelschuldverschreibung von 2000/2005 abhalten. Die Gläubigerversammlung soll gemäß den Vorschriften des Schuldverschreibungsgesetzes u.a. über die endgültige Bestätigung und Neufassung der Verlängerung der Laufzeit der Wandelschuldverschreibung vom 15. Februar 2005 bis zum 4. November 2007, die endgültige Herabsetzung des jährlichen Zinssatzes der Wandelschuldverschreibungen für den Zeitraum vom 15. Februar 2004 bis 15. Februar 2007 von 4% auf 0%, den endgültigen Verzicht auf aufgelaufene Zinsen und auf alle durch die Restrukturierung der Wandelanleihe, bzw. deren Vorbereitung etwaig zustehenden Kündigungs- und sonstigen Rechte sowie über die endgültigen Festsetzung der Annahmequote des Erlassangebots der Gesellschaft beschließen, teilte das Unternehmen mit.
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