Anleger haben Recht auf Akteneinsicht
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München (BoerseGo.de) - Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat in einem am gestrigen Mittwoch ergangenen Urteil (AZ 7E3280/06) erstmals einen Anspruch von Anlegern auf Auskunft und Einsicht in Akten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bejahrt. Das teilte die Anwaltskanzlei Rotter Rechtsanwälte mit, die die Klägerseite vertreten hatte. "Dies ist ein Meilenstein für besseren Anlegerschutz in Deutschland", so Rechtsanwalt Klaus Rotter.
Im konkreten Fall ging es um möglicher Verstöße von Kapitalmarktteilnehmern im Zuge des Einstiegs der Porsche AG bei der Volkswagen AG im September 2005. Ein Antrag auf Akteneinsicht in diesem Zusammenhang war von BaFin abgelehnt worden. Die Pilotklage wurde von Rotter Rechtsanwälte stellvertretend für zahlreiche Auskunfts- und Akteneinsichtsgesuche, insbesondere im Zusammenhang mit mutmaßlichen Kapitalmarktverstößen der DaimlerChrysler AG und der EADS geführt. Unterstützt durch die Stellungnahme des Bundesdatenschutzbeauftragen, der ebenfalls kein Recht der BaFin auf Zurückhaltung entsprechender Informationen sah, folgte das Verwaltungsgericht Frankfurt der Auffassung von Rotter Rechtsanwälte. Sollte diese Entscheidung vom Bundesverwaltungsgericht in Berlin bestätigt werden, so müsste sich die Verwaltungspraxis der BaFin grundlegend ändern, so Rotter Rechtsanwälte.
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