Aixtron - Aktionäre erheben Anfechtungsklage
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Die Aixtron AG, ein Hersteller von Anlagen zur Produktion von Verbindungs-Halbleitern, teilte heute mit, dass zwei Aktionäre eine Anfechtungsklage gegen den unter Tagesordnungspunkt 1 gefassten Beschluss der Hauptversammlung vom 30. September, über die Änderung der Satzung zur Schaffung genehmigten Kapitals I, erhoben haben. Gegen den unter Tagesordnungspunkt 2 gefassten Beschluss, über die Änderung der Satzung zur Schaffung eines genehmigten Kapitals II hat einer der zwei Aktionäre ebenfalls Anfechtungsklage erhoben.
Die Eintragung der Satzungsänderung zur Schaffung genehmigten Kapitals I im Handelsregister ist aufschiebende Bedingung für den Erwerb der ausstehenden Aktien der Genus Inc. gemäß dem Fusions-Vertrag zwischen der Aixtron AG und Genus, Inc. vom 1. Juli 2004. Das Registergericht hat die Eintragung der Satzungsänderung bis zu einer Entscheidung über die Anfechtungsklagen ausgesetzt.
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