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15:18 Uhr, 13.05.2002

Adori- Gründe der SPS-Pflichtangebotsuntersagung

Die SPS Vermögensverwaltung GmbH hat der ADORI AG den Grund für die Untersagung des Pflichtangebots durch die Bundesanstalt für Binanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) mitgeteilt. Der Inhalt der Angebotsunterlage sei mit der BAFin weitgehend abgestimmt gewesen, jedoch hätte die Bestätigung für die Finanzierung des Übernahmeangebots nicht bis zum Ablauf der Frist eingereicht werden können. Des weiteren habe die SPS Vermögensverwaltung GmbH zum jetzigen Zeitpunkt alle notwendigen Schritte eingeleitet, um die Finanzierungsbestätigung kurzfristig nachreichen und die Veröffentlichung des Übernahmeangebots gewährleisten zu können. Den Aktionären der ADORI AG solle durch diese Verzögerung jedoch kein Schaden entstehen, da die SPS Vermögensverwaltung GmbH als Bieterin rechtlich dazu verpflichtet sei, pro Aktie einen Betrag von 2,50 EURO zuzüglich Verzugszinsen (fünf Prozentpunkte über Basiszinssatz) zu bezahlen.

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