Nachricht
21:02 Uhr, 23.12.2002

ADORI AG: Einstweilige Verfügung aufgehoben

Das Landgericht München I hat heute die am 12. Dezember 2002 von einem Minderheitsaktionär der GAP AG erwirkte einstweilige Verfügung vollständig aufgehoben. Demnach bleibe Martin Kagerer weiterhin alleiniger und einzelvertretungsberechtigter Vorstand der GAP AG. Die Abberufung der beiden früheren Vorstandsmitglieder Awa Garlinska und Axel Schaumann-Wilhelm vom 25.November 2002 bleibe damit rechtskräftig. Das Urteil widerlege die in zwei Meldungen veröffentlichten Vorwürfe gegenüber der ADORI AG, durch einen Übernahme-Versuch die Kasse der GAP AG plündern zu wollen.

Keine Kommentare

Du willst kommentieren?

Die Kommentarfunktion auf stock3 ist Nutzerinnen und Nutzern mit einem unserer Abonnements vorbehalten.

  • für freie Beiträge: beliebiges Abonnement von stock3
  • für stock3 Plus-Beiträge: stock3 Plus-Abonnement
Zum Store Jetzt einloggen