ADORI AG: Einstweilige Verfügung aufgehoben
- Lesezeichen für Artikel anlegen
- Artikel Url in die Zwischenablage kopieren
- Artikel per Mail weiterleiten
- Artikel auf X teilen
- Artikel auf WhatsApp teilen
- Ausdrucken oder als PDF speichern
Das Landgericht München I hat heute die am 12. Dezember 2002 von einem Minderheitsaktionär der GAP AG erwirkte einstweilige Verfügung vollständig aufgehoben. Demnach bleibe Martin Kagerer weiterhin alleiniger und einzelvertretungsberechtigter Vorstand der GAP AG. Die Abberufung der beiden früheren Vorstandsmitglieder Awa Garlinska und Axel Schaumann-Wilhelm vom 25.November 2002 bleibe damit rechtskräftig. Das Urteil widerlege die in zwei Meldungen veröffentlichten Vorwürfe gegenüber der ADORI AG, durch einen Übernahme-Versuch die Kasse der GAP AG plündern zu wollen.
Keine Kommentare
Die Kommentarfunktion auf stock3 ist Nutzerinnen und Nutzern mit einem unserer Abonnements vorbehalten.