Achtung: Ab Januar gehören Ihre Bankdaten nicht mehr Ihnen
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In der Realität existiert das Bankgeheimnis in Europa (immerhin ein Gewohnheitsrecht, das seit dem 17. Jahrhundert verbürgt ist) so gut wie nicht mehr. Formaljuristisch mag es so etwas wie ein Bankgeheimnis noch geben, in der Praxis spielt es aber (fast) keine Rolle mehr. So können Behörden bereits seit Jahren sämtliche Transaktionen von Bankkonten einsehen. Was zunächst auf Verdachtsfälle gegen den Kontoinhaber beschränkt war, gilt inzwischen auch dann, wenn es überhaupt keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass eine bestimmte Person etwas Unrechtmäßiges getan hat.
Seit dem 25. Juni 2017 dürfen Finanzbehörden auch sogenannte Sammelauskunftsersuchen stellen "über eine ihr noch unbekannte Anzahl von Sachverhalten mit dem Grunde nach bestimmbaren, ihr noch nicht bekannten Personen" (§ 93 Abs. 1a der Abgabenordnung). Sprich: Die Finanzbehörde kann einer Bank die Auflage stellen, ihr sämtliche Konten von Personen offenzulegen, die bestimmte Kriterien erfüllen. Welche Kriterien das sind, steht im Gesetzestext nicht. Bedingung ist zwar, "dass ein hinreichender Anlass für die Ermittlungen besteht und andere zumutbare Maßnahmen zur Sachverhaltsaufklärung keinen Erfolg versprechen". Aber das bedeutet eben nicht, dass gegen die Personen, deren Kontodaten eingesehen werden, auch Verdachtsmomente bestehen müssen. Es reicht aus, wenn die Finanzbehörde ganz abstrakt "hinreichenden Anlass für Ermittlungen" sieht - und zwar völlig egal, gegen wen und warum.
Aber die schleichende Abschaffung des Bankgeheimnisses geht noch weiter: Ab Januar 2018 muss Ihre Bank nicht nur den Behörden, sondern auch privaten Finanzdienstleistern Zugang zu sämtlichen relevanten Daten ihres Bankkontos (inklusive Kontostand und Transaktionen) gewähren (siehe hier). Verantwortlich dafür ist die neue EU-Richtlinie Payment Services Directive 2 (PSD2), die Banken dazu verpflichtet, eine Schnittstelle zu schaffen, über die Drittanbieter Zugriff auf Ihre Kontodaten erhalten. Zwar müssen Sie als Bankkunde zustimmen, dass ein bestimmter Finanzdienstleister Ihre Kontodaten einsehen darf. In der Praxis ist aber absehbar, dass viele Finanzdienstleistungen (man denke an Kreditkarten, Online-Zahlungsdienste, u.v.a.m.) ohne Zugriff auf Ihre Kontodaten einfach nicht mehr angeboten werden! Stimmen Sie also nicht zu, werden Sie entsprechende Dienstleistungen womöglich gar nicht mehr in Anspruch nehmen können. Spätestens durch die PSD2-Richtlinie wird das Bankgeheimnis völlig ausgehebelt. Realität ist stattdessen der gläserne Bankkunde, dessen Daten nicht mehr ihm selbst gehören, sondern eben auch den Finanzbehörden und privaten Finanzdienstleistern.
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Wer selbst kein gläserner Bankkunde sein will, dem bleiben eigentlich nur noch zwei "Fluchtwege": Entweder die verstärkte Nutzung von Bargeld, die immer noch einigermaßen anonym möglich ist, oder der Umstieg auf Kryptowährungen. Die völlige Aushebelung des Bankgeheimnisses, die aktuell vonstattengeht, wird die Nachfrage nach Kryptowährungen wie Bitcoin für den Zahlungsverkehr noch weiter steigern. Schließlich bieten Bitcoin & Co die Möglichkeit, Transaktionen auch unbeobachtet durch Banken, Dienstleister und Behörden vornehmen zu können. Tatsächlich funktioneren Kryptowährungen völlig ohne Inanspruchnahme einer Bank oder eines Zahlungsdienstleisters.
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und Bitcoin hebt ab.. aber auch wegen segwit2x, welches scheitern wird
Was gibt's denn so "Geheimnisvolles" auf der Bank, was andere nicht wissen dürfen? Was kann man denn auf einem Bankkonto so alles vor fremden verstecken oder geheim halten?
Hallo Herr Baron!
Sie glauben doch nicht im ernst, dass Banken, Zentralbanken und Behörden dem Treiben der Kryptowährungen bis in alle Ewigkeit tatenlos zusehen werden.
Ich glaube nicht, dass man damit noch jemanden hinter dem Ofen hervorlockt. Da wird die Reaktion wie Facebook, Smartphone, Apps und Co. sein ("Was habe ich denn zuverbergen?").
Fehlen nur die Akzeptanzstellen bei denen man für Kryptomist auch echte Waren bekommt...