ABIT und GFKL legen Umtauschverhältnis fest
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Die Vorstände der GFKL Financial Services AG und der ABIT AG haben einen Entwurf für einen Vertrag zur Verschmelzung der ABIT AG auf die GFKL Financial Services AG erstellt. Dies wurde heute bekannt gegeben. Darin wurde die Höhe des Umtauschverhältnisses sowie die Höhe der wegen der Beendigung der Börsennotierung angebotenen Barabfindung im Rahmen der geplanten Verschmelzung festgelegt.
Auf der Basis der ermittelten Wertverhältnisse (4,91 Euro je ABIT-Aktie und 13,93 Euro je GFKL-Aktie) erhalten die bisherigen Aktionäre der ABIT AG für 17 Aktien der ABIT AG 6 Aktien der GFKL Financial Services AG (dies entspricht einem rechnerischen Umtauschverhältnis von einer Aktie der ABIT AG zu 0,3527 Aktien der GFKL Financial Services AG). Da die GFKL Financial Services AG keine börsennotierte Aktiengesellschaft ist, wird sie den ehemaligen ABIT-Aktionären anbieten, die im Umtausch gegen ABIT-Aktien gewährten GFKL-Aktien gegen eine Barabfindung in Höhe von 13,93 Euro je Stückaktie zu erwerben.
Der Vorstand der ABIT AG hat in seiner heutigen Sitzung dem Entwurf des Verschmelzungsvertrags zugestimmt. Der Aufsichtsrat der ABIT AG wird voraussichtlich am 2. Mai 2005 über seine Zustimmung zum Verschmelzungsvertragsentwurf entscheiden.
Der Verschmelzungsvertragsentwurf soll am 21. Juni 2005 den Aktionären der ABIT AG auf einer ordentlichen Hauptversammlung in Düsseldorf zur Beschlussfassung vorgelegt und im Anschluss an die am 22. Juni 2005 stattfindende Hauptversammlung der GFKL Financial Services AG notariell beurkundet werden.
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