Abgeltungssteuer beschlossen – was sich ab 2009 ändert
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Im Zuge der Unternehmenssteuerreform hat der Gesetzgeber auch eine Neuordnung der Besteuerung von Kapitalerträgen vorgenommen. Diese greift ab 1. Januar 2009. Das bisher bestehende Halbeinkünfteverfahren für Dividenden und Spekulationsgewinne wird abgeschafft und durch eine einheitliche 25%-ige Steuer (+Solidaritätszuschlag+Kirchensteuer) auf alle Kapitalerträge ersetzt.
Keine Steuererklärung mehr!?
Es gibt zumindest eine Gruppe von Menschen, die überglücklich über die Abgeltungssteuer sein werden: All jene, für die Erstellung einer Steuererklärung gleichbedeutend ist mit einem Dauerflug in die Hölle. Die keine Lust haben, die Excel-Tabellen ihrer Bank zu checken, mit jahresübergreifenden Trades abzugleichen, auf Fehler zu kontrollieren und den korrekten Gewinn zu ermitteln. Für dies alles ist in Zukunft die Bank zuständig! Der Staat macht die depotführenden Banken damit zu einer Art Vor-Finanzamt: Hier werden Gewinne und Verluste saldiert (Achtung: Saldierung nur innerhalb einer Kapitalart, also Aktienverluste werden NICHT mit Zinseinkünften saldiert!) und automatisch und anonym die Steuern an den Fiskus überwiesen. Im Normalfall muss sich der Anleger also um nichts mehr kümmern. Außer die Gesamteinkünfte sind so niedrig, dass bei „normaler“ Veranlagung (also ohne Abgeltung, jedoch auch ohne HE-Verfahren) der Steuersatz unter 25% läge. Dann kann auf Antrag die Differenz erstattet werden.
Fristen
Für bestehende und noch zu tätigende Geschäfte wurde ein Bestandssschutz integriert. Wer bis Ende 2008 Aktien oder andere Wertpapiere (Fonds, Anleihen, Optionsscheine) kauft, für den gilt auch weiter die alte Spekulationsfrist von einem Jahr. Nicht allerdings für Zertifikate!
Sonderregelung für Zertifikate
Nicht zu Unrecht fürchtete der Gesetzgeber eine Riesenoffensive der Zertifikate-Emittenten, um durch geeignete Konstruktionen dauerhaft der Steuerpflicht zu entgehen, ohne dabei an einen festen Basiswert gebunden zu sein. Leider hat es dabei aber auch alle anderen „unschuldigen“ Papiere der Branche getroffen. Alle Zertifikate, die ab dem 14. März 2007 (Kabinettbeschluss) gekauft wurden und nach dem 30. Juni 2009 verkauft werden, unterliegen damit der neuen Abgeltungssteuer.
Gewinner: Bisherige Finanzinnovationen!
Schon bisher gab es eine Reihe von Zertifikaten (und anderen Wertpapieren), die generell immer steuerpflichtig waren, unabhängig von einer Haltefrist: Die so genannten Finanzinnovationen. Dazu gehören z.B. Zerobonds, aber auch bestimmte Zertifikate, allen voran die beliebtesten Papiere der Deutschen. Garantiezertifikate.
Finanzinnovationen sind daher die relativen Gewinner der Reform und dürften daher noch mehr Anteile gewinnen.
Achtung Trader: Keine Werbungskosten mehr!
Mit der Einführung Abgeltungssteuer stirbt die alte Gewinnermittlung. Damit können keine Werbungskosten mehr geltend gemacht werden. Ob also die Kosten für die Tradingsoftware, den Newsfeed, Börsendienste oder Fachliteratur: Das zählt in Zukunft alles nicht mehr und ist Privatsache. Angesetzt werden aber natürlich nach wie vor (automatisch) die Ordergebühren.
Die Tradergemeinde wird sich in unterschiedlichem Maße freuen: Wer bisher überwiegend Derivate handelte, profitiert sehr stark, da das Halbeinkünfteverfahren nur für Aktien gilt. Aktientrader dürften, jedenfalls bei hohen Gewinnen, etwas mehr bezahlen als bisher. In einem Punkt sind aber alle Sieger: Die leidige Steuererklärung wird in aller Regel überflüssig, jedenfalls für die „hauptberuflichen“ Trader. Einen Tag sollte man sich aber dennoch nehmen und die Abrechnung der Bank überprüfen. Das Witzige dabei: Wenn sich das Kreditinstitut zu Ihren Gunsten verrechnet, schauen Sich einfach darüber hinweg, machen sich eine Flasche Wein auf und freuen sich.
Daniel Kühn - Chefredakteur Tradersjournal
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